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Fluggäste, Europäische Einlagensicherung
Diese Themen mit Insolvenzbezug wurden diskutiert:
Die Bundesregierung hält die Fluggastsicherung für Reisende, die keine Pauschalreise gebucht haben, für verbesserungswürdig. In Antwort Nr. 11 auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hält die Bundesregierung jedoch eine europäische Regelung für vorzugswürdig, da sie wettbewerbsneutral sei und besseren Verbraucherschutz gewährleiste.
Die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier.
Am 14. März 2019 hatte der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz im Bundestag Sachverständige dazu angehört, wie Reisende im Falle einer Insolvenz ihrer Fluggesellschaft besser geschützt werden können. Das Thema stand auch bei der Verbraucherschutzministerkonferenz vom 22. – 24. Mai 2019 auf der Tagesordnung.
Auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hat die Bundesregierung über die Arbeit einer High Level Working Group berichtet, die einen Fahrplan für politische Verhandlungen über eine europäische Einlagensicherung vorbereiten soll. Eingesetzt wurde von der High Level Working Group außerdem eine Expertengruppe (Technical Group), die seit ihrer Einsetzung zu Jahresanfang vier Mal getagt hat. Diskutiert wurden von der Expertengruppe unter anderem Verbesserungen bei Insolvenz- und Vollstreckungsregimen (Antwort Nr. 2b). Über die europäische Einlagensicherung soll beim EU-Gipfel im Juni gesprochen werden.
Die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier.
Die ARGE Insolvenzrecht und Sanierung berichtet über aktuelle Gesetzgebungsverfahren und andere Themen mit Insolvenzbezug auch auf ihrem Twitterkanal @argeinso
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