Wissenschaftspreis

Bewerbungsschluss 31.10.2019

Zur Vergabe beim 17. Deutschen Insolvenzrechtstag 2020 hat die Arbeitsgemeinschaft erneut einen Wissenschaftspreis ausgelobt, der mit €10.000 dotiert ist.

Mit diesem Preis zeichnet die Arbeitsgemeinschaft junge Doktoranden/innen aus, deren akademisch herausragende Arbeiten einen besonderen insolvenzrechtlichen Praxisbezug haben. Ausdrücklich erwünscht sind auch interdisziplinäre Arbeiten. Nicht zugelassen sind Arbeiten, die sich bereits auf einen früheren Wissenschaftspreis beworben haben.

Die Auszeichnung bezieht die betreuenden Lehrstühle oder Institutionen mit ein, da von diesen oft die entscheidenden Anregungen ausgehen, sie die Voraussetzungen für eine wissenschaftliche Umsetzung schaffen und die jungen Wissenschaftler/innen begleiten.

Nähere Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen und dem Verfahren finden Sie hier.

Den Wissenschaftspreis 2019 erhielt Frau Dr. Friederike Dorn für ihre Arbeit  „Das Ausschlagungsrecht in der Insolvenz des Erben oder Vermächtnisnehmers“. Ebenfalls ausgezeichnet wurde der sie betreuende Lehrstuhl von Prof. Dr. Andreas Piekenbrock an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.

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