Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft

Satzungsänderung beschlossen

Die Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft hat die vorgeschlagene, klarstellende Satzungsänderung zur Mitgliedschaft in der Arbeitsgruppe Junge Insolvenzrechtler beschlossen.

Wie bisher besteht die Möglichkeit, dass Anwälte, die Mitglied eines örtlichen Anwaltvereins und des Forum Junge Anwaltschaft sind, für maximal fünf Jahre zu einem verringerten Mitgliedsbeitrag der Arbeitsgemeinschaft beitreten können. Klargestellt wurde nun, dass diese Juniormitglieder gleichzeitig Mitglieder der Arbeitsgruppe Junge Insolvenzrechtler sind. Hingewiesen wurde darauf, dass das Forum Junge Anwaltschaft die Altersgrenze im vergangenen Jahr von 40 Jahre auf 45 Jahre erhöht hat, so dass eine Mitgliedschaft in der Arbeitsgruppe bis zum Ende des Jahres möglich ist, in dem das Mitglied 45 Jahre alt wird.

Über die Aufgaben und Ziele der Arbeitsgemeinschaft informieren wir Sie hier.

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