Insolvenzrecht im Koalitionsvertrag

Die Pläne der neuen Bundesregierung.

Die Bundesregierung wurde am 14. März 2018 vereidigt. Neue Bundesministerin der Jusitz und für Verbraucherschutz ist Katarina Barley. 

Nachdem in den letzten Jahren schon umfangreiche Reformen des Insolvenzrechts beschlossen wurden, wird das Insolvenzrecht im Koalitionsvertrag an mehreren Stellen erwähnt:

  1. Z. 6218 – 6230:

Im Insolvenzrecht werden wir den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Gläubiger ohne Einschränkung bewahren. Wir werden gesetzliche Rahmenbedingungen für die Berufszulassung und -ausübung von Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter sowie Sachwalterinnen und Sachwaltern regeln, um im Interesse der Verfahrensbeteiligten eine qualifizierte und zuverlässige Wahrnehmung der Aufgaben sowie effektive Aufsicht zu gewährleisten. Zudem werden wir die Digitalisierung des Insolvenzverfahrens konsequent vorantreiben.

Zur Stärkung des Wirtschafts- und Forschungsstandorts Deutschland wollen wir die Rechte des Lizenznehmers im Insolvenzfall des Lizenzgebers besser schützen. Wir werden die Insolvenzantragspflichten im Lichte der europäischen Vorgaben zum Restrukturierungs- und Insolvenzrecht sowie unter Berücksichtigung der besonderen Bedingungen bei Naturkatastrophen reformieren. 

  1. Z. 1855/1856: 

Wir werden Hürden für den Gründungsprozess abbauen und prüfen Anpassungen im Insolvenzrecht. 

  1. Z. 4304 – 4313:

Um den sozialen Schutz von Selbstständigen zu verbessern, wollen wir eine gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen einführen, die nicht bereits anderweitig obligatorisch (z. B. in berufsständischen Versorgungswerken) abgesichert sind. Grundsätzlich sollen Selbstständige zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und – als Opt-out-Lösung – anderen geeigneten insolvenzsicheren Vorsorgearten wählen können. Wobei diese insolvenz- und pfändungssicher sein und in der Regel zu einer Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen müssen. Zudem werden wir die Mindestkrankenversicherungsbeiträge für 4300 kleine Selbstständige reduzieren. Die Renten- und Krankenversicherungsbeiträge sollen gründerfreundlich ausgestaltet werden.

  1. Z. 5857 – 5859:

Im Bauträgerrecht wollen wir vorhandene Schutzlücken durch wirksame Absicherung des Erwerbers eines Bauträgerobjekts für den Fall der Insolvenz des Bauträgers und eine Erleichterung der Abnahme bei Gemeinschaftseigentum schließen.

Den vollständigen Koalitionsvertrag finden Sie hier.

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