Bitcoins und Digitalisierung im Insolvenzverfahren

BMF-Schreiben zu Bitcoins etc.

Die Digitalisierung macht auch vor den Insolvenzverfahren nicht halt. Wir weisen auf das BMF-Schreiben vom 27.02.2018 (III C 3 – S 7160 – b/13/10001; 2018/0163969) zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Bitcoins und anderen sog. virtuellen Währungen hin. Anlass für das BMF-Schreiben war ein Urteil des EuGH vom 22.10.2015 (C-264/14, Hedqvist). 

Das BMF-Schreiben ist nicht nur relevant, wenn ein Insolvenzschuldner als sog. „Miner“ Bitcoins geschürft hat, sondern auch, wenn Bitcoins oder andere virtuelle Währungen in der Masse vorhanden sind, die in konventionelle Währungen getauscht werden sollen, oder wenn Verträge noch nicht vollständig erfüllt sind, die auf Bitcoin oder eine andere virtuelle Währung laufen.

Das BMF-Schreiben vom 27.02.2018 finden Sie hier.

Die Behandlung von Bitcoins und anderen Herausforderungen, die sich aus der Digitalisierung und Legal Tech ergeben, wird auch im Workshop I des 7. Europäischen Insolvenzrechtstags diskutiert.

Das Programm und ein Anmeldeformular finden Sie hier.

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