Aktuelle Entscheidung

Nutzen Sie die Möglichkeit zur Fachanwaltsfortbildung in diesem Jahr.

Die aktuellen Entscheidungen befassen sich mit der Insolvenz von natürlichen Personen. In der Entscheidung IX ZB 32/17 formuliert der BGH zusammenfassend die Grundsätze der Erwerbsobliegenheit in der Wohlverhaltensphase und gibt Hinweise, wann eine Verletzung der Erwerbsobliegenheit zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen kann. Die Entscheidung IX ZB 95/15 befasst sich mit der Frage, inwieweit sonstige Einkünfte pfändungsfrei gestellt werden können.

Für die Beantwortung der Fragen wird Ihnen 1 Fortbildungsstunde bescheinigt. Die Auswertung erfolgt anonym und automatisch durch die zur Verfügung gestellte Lernplattform.

Die Fortbildungsfragen beziehen sich dieses Mal auf diese Entscheidungen, zu denen wir einen Fragenpool erstellt haben:

BGH, Beschluss vom 01.03.2018, IX ZB 32/17: Erwerbsobliegenheit durch Bewerbungen eines teilzeitbeschäftigten Schuldners in der Wohlverhaltensphase

ZInsO 2018, 787 = BeckRS 2018, 3220 = WM 2018, 639

BGH, Beschluss vom 01.03.2018, IX ZB 95/15: Pfändungsschutz für an den Grundschuldgläubiger abgetretene Mieteinkünfte

BeckRS 2018, 3925 = JurionRS 2018, 11966

Den Text der Entscheidung finden Sie hinter der Urteilsbezeichnung verlinkt oder vor Beantwortung der Fragen auf der von der Arbeitsgemeinschaft und dem DeutschenAnwaltVerein eingerichteten Plattform, sobald Sie sich eingeloggt haben. Bei richtiger Beantwortung einer zufälligen Auswahl von Fragen aus unserem Fragenpool wird Ihnen ein Fortbildungsumfang von 1 Stunde bescheinigt.

Mit folgendem Link gelangen Sie zur aktuellen Lernerfolgskontrolle:

Aktuelle Lernerfolgskontrolle

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