Weitere Fortbildungsentscheidungen

Fortbildungsstunden aus Rundbriefen und Podcasts

Die Arbeitsgemeinschaft stellt ihren Mitgliedern die Möglichkeit zur Fortbildung im Selbststudium kostenlos zur Verfügung, damit Sie Ihre Fortbildungsstunden einfach und flexibel erlangen. Bis zu fünf Fortbildungsstunden nach § 15 FAO dürfen im Selbststudium absolviert werden.

Die Fortbildungsentscheidungen decken unterschiedliche Bereiche des Insolvenzrechts ab, damit alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft (auch) Entscheidungen aus ihrem Tätigkeitsschwerpunkt bearbeiten können.

Aktuell sind folgende Fortbildungsmöglichkeiten aus diesem Jahr in der Lernplattform eingestellt:

Rundbrief Februar 2024 (1 Stunde)

  • BGH, 23. November 2023, IX ZB 29/22: Entlassung des Insolvenzverwalters wegen fehlender Unabhängigkeit

Podcast Januar 2024 (1 Stunde)

  • Das große Insolvenzgericht

Rundbrief Dezember 2023 (1 Stunde)

  • BGH, 21.11.2023, II ZR 69 / 22: Haftung des persönlich haftenden Gesellschafters für Nachrangforderungen und Verfahrenskosten

Podcast November 2023 (1 Stunde)

  • Berufsrecht für Insolvenzverwalter

Rundbrief Oktober 2023 (1 Stunde)

  • BAG, Urteil vom 20.07.2023, 6 AZR 112/23: Reichweite des Vollstreckungsverbots des § 89 Abs. 1 InsO in der Gehaltspfändung

Podcast September 2023 (1 Stunde)

  • Schiedsverfahren und grenzüberschreitende Insolvenzen

Rundbrief August 2023 (1 Stunde)

  • BGH, Beschluss v, 16.3.2023, IX ZB 28/22: Wirksamkeit von Verwalterhandlungen nach der Abberufung
  • BGH, Urteil vom 27.4.2023, IX ZR 99/22: Rücknahme eines (vorläufigen) Widerspruchs gegen die Forderungsanmeldung

Podcast Mai 2023 (1 Stunde)

  • Alarm im Immobiliensektor – Dos und Don´ts in der Krise

Rundbrief Mai 2023 (1,5 Stunden)

  • BGH, Urteil vom 27.10.2022, IX ZR 213/21: Wirksamkeit von insolvenzabhängigen Lösungsklauseln

 

 

Über folgenden Link gelangen Sie zur Fortbildungsplattform:

Lernerfolgskontrolle

Um Ihnen die größtmögliche Flexibilität zu bieten, können Sie die Fortbildungsfragen zur jeweils aktuellen Entscheidung entweder sofort absolvieren oder bis zu einem Jahr nach Empfang des Rundbriefs damit warten. Das ermöglicht es Ihnen auch, mehrere oder gar alle Fortbildungsstunden auf einmal zu bearbeiten, wenn Sie das wünschen.

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