Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz

Regierungsentwurf im Bundesrat

Die Bundesregierung hat im März 2024 den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien vorgelegt. Hintergrund sind Praktiken, bei denen Immobilien in Zwangsversteigerungen ersteigert werden, ohne dass letztlich der Kaufpreis gezahlt wird. Da die Ersteigerer bereits mit dem Zuschlag Eigentümer werden, können sie trotzdem über einen längeren Zeitraum - bis zur nächsten Versteigerung - Mieteinnahmen kassieren.

Nach dem Gesetzentwurf können Gemeinden in solchen Fällen die gerichtliche Verwaltung der Immobilie beantragen. Mieteinkünfte wären dann nicht an den Ersteigerer, sondern an den gerichtlich bestellten Verwalter zu zahlen.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 26. April 2024 Änderungen zum Entwurf des Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetzes beschlossen. Der Bundesrat schlägt vor, dass Gemeinden nur dann eine gerichtliche Verwaltung beantragen können, wenn das jeweilige Bundesland eine entsprechende Regelung per Rechtsverordnung zugelassen hat.

Der Deutscher Anwaltverein (DAV) hatte das Instrument der gerichtlichen Verwaltung in seiner Stellungnahme 3/24 zum Referentenentwurf abgelehnt, da das Instrument der gerichtlichen Verwaltung nicht in den Regelungsrahmen des ZVG passe und für die Gemeinden wegen der Sanierungspflicht des gerichtlichen Verwalters keine Kostenentlastung zu erwarten sei.

Regierungsentwurf und Stellungnahme des Bundesrats finden Sie hier.

Die DAV-Stellungnahme 3/2024 finden Sie hier.

Wir verwenden Cookies, um die einwandfreie Funktion unserer Website zu gewährleisten und unseren Datenverkehr zu analysieren.

Alternativ können Sie dies auch verweigern.