Wissenschaftspreis 2023

Bewerbungsschluss 30.10.2022

Zur Vergabe beim 20. Deutschen Insolvenzrechtstag 2023 lobt die Arbeitsgemeinschaft erneut einen Wissenschaftspreis aus, der mit € 10.000 dotiert ist.

Mit diesem Preis zeichnet die Arbeitsgemeinschaft junge Doktoranden/innen aus, deren akademisch herausragende Arbeiten einen besonderen insolvenzrechtlichen Praxisbezug haben. Ausdrücklich erwünscht sind auch interdisziplinäre Arbeiten. Nicht zugelassen sind Arbeiten, die sich bereits auf einen früheren Wissenschaftspreis beworben haben.

Die Auszeichnung bezieht die betreuenden Lehrstühle oder Institutionen mit ein, da von diesen oft die entscheidenden Anregungen ausgehen, sie die Voraussetzungen für eine wissenschaftliche Umsetzung schaffen und die jungen Wissenschaftler/innen begleiten.

Nähere Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen und dem Verfahren finden Sie hier.

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