SanInsFoG, Restschuldbefreiung

Verkündung im Bundesgesetzblatt

Das Gesetz zur Verkürzung der Restschuldbefreiung ist am 30. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2020, S. 3328) verkündet worden. Es tritt in wesentlichen Teil rückwirkend zum 01. Oktober 2020 in Kraft.

Eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen finden Sie in unserem Merkblatt und in Rundbrief 8/2020.

Das SanInsFoG wurde am 29. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2020, S. 3256) verkündet. Es ist mit den wesentlichen Inhalten, insbesondere dem StaRUG, seit dem 01. Januar 2021 in Kraft.

Eine Übersicht über die wesentlichen Inhalte finden Sie in Rundbrief 8/2020.

 

Die ARGE Insolvenzrecht und Sanierung berichtet über aktuelle Gesetzgebungsverfahren und andere Themen mit Insolvenzbezug auch auf ihrem Twitterkanal @argeinso

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