Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht

Regierungsentwurf verabschiedet

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht verabschiedet. Vor dem Hintergrund der Thomas-Cook-Insolvenz und der COVID-19 Pandemie soll die Absicherung im Falle der Insolvenz eines Reiseanbieters effektiver gestaltet werden.

Der Gesetzentwurf sieht insbesondere diese Regelungen vor:

  • Die Insolvenzsicherung soll über einen Reisesicherungsfonds erfolgen. Für Kleinstanbieter soll es Ausnahmen geben.
  • Das Fondsvermögen muss die Insolvenz des umsatzstärksten sowie eines mittleren Reiseanbieters abdecken. Es müssen aber immer 15 % des Gesamtmarkts abgedeckt werden. Das Fondsvermögen wird aus den Entgelten der Reiseanbieter gedeckt.
  • Die Aufsicht über den Reisesicherungsfonds übernimmt zunächst das BMJV, im Übrigen ist ein Beirat vorgesehen.
  • Die bisherige Möglichkeit, die Haftung auf 110 Millionen € zu begrenzen, wird gestrichen.

Den Regierungsentwurf sowie weitere Informationen finden Sie hier.

 

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