Europa

Konsultation der Kommission bis 26.3.2021

Nachdem die Europäische Kommission im September einen Aktionsplan zur Förderung der EU-Kapitalmarktunion veröffentlicht hat, der auch Harmonisierungen im Insolvenzrecht beinhalten soll, läuft jetzt eine erneute Konsultation. Bis 26. März 2021 können im Rahmen eines Fragebogens noch Positionen eingebracht werden. Im Rahmen dieser öffentlichen Konsultation soll zu den Themen: Haftung und Pflichten der Unternehmensleitung bei drohender Insolvenz; Rolle und Pflichten der Insolvenzverwalter; Rangfolge von Forderungen; Anfechtungsklagen; Bestimmung und Erhaltung der zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögenswerte; wesentliche verfahrensrechtliche Begriffe Stellung genommen werden.

Der Fragebogen der EU-Kommission mit weiteren Erläuterungen kann hier abgerufen werden.

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