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Weitere Verlängerung bis 30. April 2021     

Nachdem die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht im SanInsFoG bis 31. Januar 2021 unter veränderten Bedingungen verlängert worden war, ist die Aussetzung nun bis 30. April 2021 verlängert worden. Das Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist am 15. Februar 2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2021, S. 237) verkündet worden.

Die veränderten Konditionen wurden in Rundbrief 8/2020 erläutert.

 

Die ARGE Insolvenzrecht und Sanierung berichtet über aktuelle Gesetzgebungsverfahren und andere Themen mit Insolvenzbezug auch auf ihrem Twitterkanal @argeinso

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