Weitere Fortbildungsentscheidungen

Fortbildungsstunden aus früheren Rundbriefen

Die Arbeitsgemeinschaft stellt ihren Mitgliedern die Möglichkeit zur Fortbildung im Selbststudium kostenlos zur Verfügung, damit Sie Ihre Fortbildungsstunden einfach und flexibel erlangen. Bis zu fünf Fortbildungsstunden nach § 15 FAO dürfen im Selbststudium absolviert werden.

Um Ihnen die größtmögliche Flexibilität zu bieten, können Sie die Fortbildungsfragen zur jeweils aktuellen Entscheidung entweder sofort absolvieren oder bis zu einem Jahr nach Empfang des Rundbriefs damit warten. Das ermöglicht es Ihnen auch, mehrere oder gar alle Fortbildungsstunden auf einmal zu bearbeiten, wenn Sie das wünschen.

Die Fortbildungsentscheidungen decken unterschiedliche Bereiche des Insolvenzrechts ab, damit alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft (auch) Entscheidungen aus ihrem Tätigkeitsschwerpunkt bearbeiten können.

Aktuell sind folgende Entscheidungen aus früheren Rundbriefen in der Lernplattform eingestellt:

Rundbrief 2/2020 (1 Stunde)

  • BGH, Urteil v. 27.2.2020, IX ZR 33//18: Anfechtung der Rückzahlung eines von einem Dritten gewährten Darlehen als Gesellschafterdarlehen
  • BGH, Beschluss v. 13.2.2020, IX ZB 39/19: Stundungsversagung wegen Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung

Rundbrief 4/2020 (0,75 Stunden)

  • BGH, Urt. v. 7.5.2020, IX ZR 18/19: Anfechtung gemäß § 133 Abs. 1 S. 2 InsO nach der Anfechtungsreform

Rundbrief 5/2020 (1,25 Stunden)

  • BGH, Beschluss v. 20.5.2020, V ZB 59/19: Vermögensarrest nach § 111e StPO, Zulässigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen einer WEG nach dem ZVG
  • BGH, Beschluss v. 16.7.2020, IX ZB 14/19: Berichtigung der Insolvenztabelle, Rechtsweg

Rundbrief 6/2020 (1 Stunde)

  • BGH, Urt. v. 24.11.2020, IX ZR 289/18: Widerruf der Einzelverfügungsbefugnis und Anfechtung einer Darlehenskündigung im Insolvenzeröffnungsverfahren

Rundbrief 8/2020 (1 Stunde)

  • BGH, Urt. v. 18.11.2020, IV ZR 217/19: Erfassung des Haftungsanspruchs nach § 64 S. 1 GmbHG von D&O-Versicherungen
  • BGH, Urt. v. 1.10.2020, IX ZR 199/19: Restschuldbefreiung und privilegierte Steuerforderungen

Mit folgendem Link gelangen Sie zur Fortbildungsplattform:

Lernerfolgskontrolle

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