Aktuelle Entscheidung

Fachanwaltsfortbildung zu Vergütungsfragen

Für die Beantwortung der Fragen wird Ihnen 1 Fortbildungsstunde bescheinigt. Die Auswertung erfolgt anonym und automatisch durch die zur Verfügung gestellte Lernplattform.

Die Fortbildungsfragen beziehen sich dieses Mal auf diese Entscheidungen, zu denen wir einen Fragenpool erstellt haben:

BGH, Beschluss vom 14.1.2021, IX ZB 27/18: Vergütung eines Sonderinsolvenzverwalters
BeckRS 2021, 2983

BGH, Urteil vom 21.1.2021, IX ZR 77/20: Vergütung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihe Gläubiger nach dem Schuldverschreibungsgesetz
ZIP 2021, 478 = BB 2021, 463 = DB 2021, 387 = WM 2021, 344 = BeckRS 2021, 1696

Den Text der Entscheidung finden Sie hinter der jeweiligen Urteilsbezeichnung verlinkt oder vor Beantwortung der Fragen auf der von der Arbeitsgemeinschaft und dem DeutschenAnwaltVerein eingerichteten Plattform, sobald Sie sich eingeloggt haben. Bei richtiger Beantwortung einer zufälligen Auswahl von Fragen aus unserem Fragenpool wird Ihnen ein Fortbildungsumfang von 1 Stunde bescheinigt.

Mit folgendem Link gelangen Sie zur aktuellen Lernerfolgskontrolle:

Aktuelle Lernerfolgskontrolle

Hinzuweisen sei darauf, dass der BGH in zwei Urteilen vom 14. Januar 2021 (Az. IX ZR 71/18 und IX ZR 94/18) über Fragen der Vergütung von Gläubigerausschussmitgliedern entschieden hat. Dabei ging es insbesondere um die angemessene Höhe der Stundensätze von Mitgliedern von Gläubigerausschüssen. Außerdem stellte der BGH klar, dass eine Vergütung in der Höhe eines Bruchteils der Verwaltervergütung nicht zulässig ist.

Wir verwenden Cookies, um die einwandfreie Funktion unserer Website zu gewährleisten und unseren Datenverkehr zu analysieren.

Alternativ können Sie dies auch verweigern.