Weitere Gesetzgebungsverfahren

Restschuldbefreiung, P-Konto
1. Reform des Restschuldbefreiungsverfahrens

Wie bereits im Rundbrief Nr. 1/2020 berichtet, soll das Restschuldbefreiungsverfahren auf drei Jahre verkürzt werden. Diese Reform soll für alle natürlichen Personen gelten. 

Das BMJV hat einen Referentenentwurf vorgelegt, zu dem der Deutsche Anwaltverein innerhalb der Beteiligungsfrist der Verbände, die am 20.03.2020 abgelaufen ist, Stellung genommen hat. Neben der bereits bekannten Übergangsregelung für die Einführung der dreijährigen Entschuldung sieht der Gesetzentwurf auch eine Verkürzung der Speicherung von Daten über die Restschuldbefreiung bei Auskunfteien vor. Weitere Informationen zum Referentenentwurf finden Sie hier.

Die Stellungnahme des DAV finden Sie hier

Die Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft zum Gesetzentwurf finden Sie hier.

2. Reform des P-Kontos

Am 23.03.2020 hat das BMJV außerdem einen Regierungsentwurf zur Fortentwicklung des Pfändungsschutzkontos vorgelegt. Nähere Informationen zum Gesetzentwurf finden Sie hier.

 

Die ARGE Insolvenzrecht und Sanierung berichtet über aktuelle Gesetzgebungsverfahren und andere Themen mit Insolvenzbezug auch auf ihrem Twitterkanal @argeinso

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