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COVID-19-Abmilderungs-Gesetz
Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
Der Deutsche Bundestag hat das in aller Eile vorbereitete Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-Pandemie am 25. März 2020 beschlossen, der Bundesrat hat am 27. März zugestimmt und es wurde am gleichen Tage bereits im Bundesgesetzblatt verkündet.
Insolvenzrechtlich relevante Regelungen sind insbesondere:
Weitere Informationen zum Gesetz finden Sie auf den Seiten des BMJV.
Der Deutsche Anwaltverein hat durch die Ausschüsse Insolvenzrecht mit der Stellungnahme Nr. 17/2020 und Steuerrecht mit der Stellungnahme Nr. 20/2020 zu den Corona-Hilfsmaßnahmen Stellung genommen.
Eine konsolidierte Fassung aller neuen Gesetze zur COVID-19-Pandemie finden Sie hier.
Die ARGE Insolvenzrecht und Sanierung berichtet über aktuelle Gesetzgebungsverfahren und andere Themen mit Insolvenzbezug auch auf ihrem Twitterkanal @argeinso
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