16. Deutscher Insolvenzrechtstag 2019

Eindrücke, Bilder, Berichte und Highlights

Der 16. Deutsche Insolvenzrechtstag brachte 1122 Teilnehmer in Berlin zum größten Branchentreffen Europas zusammen. Erste Bilder finden Sie auf unserer neu eingerichteten Nachleseseite.

Auf dem Begrüßungsabend spannte der ehemalige Botschafter der USA in Deutschland, John C. Kornblum, einen Bogen von der Insolvenz der DDR und der Sowjetunion vor 30 Jahren zum heutigen Weltgeschehen. Und wie schon 1983 das State Department von außen gemerkt hatte, dass die DDR pleite war, während in Deutschland alle von deren Stabilität ausgingen, ist auch heute in betroffenen Unternehmen der Blick auf die Realität oft durch Hoffnungen und Ängste verstellt. Die Rede von John Kornblum können Sie hier nachlesen.

Nach der offiziellen Eröffnung am Donnerstag legte Christiane Wirtz, Staatssekretärin im BMJV, die aktuellen Reformpläne dar, bevor traditionell Prof. Dr. Godehard Kayser die Rechtsprechung des IX. Senats des BGH erläuterte. Ein Highlight des Vormittags war die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft an Frau Marie-Luise Graf-Schlicker, die durch den Laudator Horst Piepenburg sehr persönlich und würdig geehrt wurde. Die Laudatio und einige Bilder finden Sie hier.

Mit den Anforderungen und Grenzen des Insolvenzrechts befasste sich danach Prof. Dr. Christoph Thole, bevor am Nachmittag in fünf Workshops praxisnah aktuelle Themen diskutiert wurden.

Die Berichterstattung aus den Workshops wurde in diesem Jahr erstmals in kurzen Filmen aufgezeichnet, die im Tagungsbereich abrufbar sind. 

Der Tag schloss traditionell mit dem HSBC-Abend, der in diesem Jahr in der alten Heeresbäckerei mit front cooking verschiedenster Art, einem Schnellzeichner und Musik gefeiert wurde.

Der Freitag begann mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Vors. Richterin am BAG Karin Spelge) und einem genaueren Blick auf das Insolvenzgericht von Prof. Dr. Florian Jacoby. Einen Einblick in die aktuellen volkswirtschaftlichen Zusammenhänge gab Prof. Dr. Gunther Schnabl, der auch erläuterte, was es mit Zombieunternehmen und dem Evergreening auf sich hat – Schlagworte, die in aller Munde sind. 

Der Wissenschaftspreis der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung ging in diesem Jahr an Frau Dr. Friederike Dorn für ihre Arbeit „Das Ausschlagungsrecht in der Insolvenz des Erben oder Vermächtnisnehmers“ und Prof. Dr. Andreas Piekenbrock von der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.

Einen Blick hinter die Kulissen gab am Freitagnachmittag eine Podiumsdiskussion, die sich der Frage widmete, wie planbar ein Insolvenzverfahren sein kann bzw. sein sollte. Dabei schilderten die Teilnehmer (RA Kolja von Bismarck, RiAG Martin Horstkotte, RA Thomas Oberle, RiBGH Prof. Dr. Gerhard Pape und RA Horst Piepenburg) unter der Moderation von Dr. Hendrik Wieduwilt, welche Chancen, Fallstricke und Entwicklungsmöglichkeiten sie in den alten und neuen Instrumenten der InsO sehen, um ein Insolvenzverfahren planbarer abzuwickeln. Diskutiert wurde u.a. darüber, ob Berater in der Eigenverwaltung in die Geschäftsführung gehen sollten, um selbst Verantwortung zu übernehmen, wie es RA Oberle praktiziert. Die Debatte endete mit ungeplanten standing ovations, da bekannt wurde, dass Herr Horstkotte an diesem Tag seinen letzten öffentlichen Auftritt als Richter absolviert hatte. Er versprach aber, dem Insolvenzrecht treu zu bleiben.

Nach der Rechtsprechungsübersicht durch Prof. Dr. Harald Hess, Dr. Klaus Olbing, Dr. Jürgen Blersch und Jochen Waltenberger (in Vertretung für Ulrich Schmerbach) schloss der Vorsitzende Jörn Weitzmann die Veranstaltung mit einem zufriedenen Fazit.

In der nachfolgenden Mitgliederversammlung wurde der Geschäftsführende Ausschuss wiedergewählt. Näheres finden Sie hier.

Gewinnen Sie Eindrücke von der Veranstaltung auf unserer Nachleseseite. In den kommenden Wochen werden wir hier auch Berichte über die Tagung einstellen.

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