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Weitere interessante Veranstaltungen in 2019
Teil 1: Aufarbeitung des Anspruchs
Indizien sammeln – Unterlagen aus dem Unternehmen und solche aus dem Büro des Insolvenzverwalters, Auskünfte bei Dritten
Teil 2: Gerichtliche Durchsetzung
Vorbereitung und Anforderungen an die gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs aus Verwaltersicht, insbesondere Anforderungen an die Darlegung der Zahlungsunfähigkeit und Beweislastverteilung
Teil 3: Besonderheiten bei verschiedenen Anfechtungsgegnern
Ermittlung von Tatsachen und rechtliche Besonderheiten bei der Anfechtung gegenüber verschiedenen Anfechtungsgegnern – insbesondere gegenüber Finanzämtern, Krankenkassen, Kreditinstituten, Lieferanten, Vermietern und nahestehenden Personen
Teil 4: Verteidigung
Verhinderung und Verteidigung gegen Anfechtungsklagen aus Gläubigersicht – Verringerung von Anfechtungsrisiken im Vorfeld der Insolvenz, Sachverhaltsaufklärung und -bewertung, Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter, Vergleichsverhandlungen, Verteidigung vor Gericht
Ein „Must“ für alle Professionals, die wissen möchten, ob und wie die Restrukturierungsrichtlinie ihr bisheriges Tätigkeitsfeld künftig beeinflussen wird. Viele Diskussionen wurden schon geführt. Nun liegt die finale Fassung der Restrukturierungsrichtlinie auf dem Tisch. Die Mitglieder der Europagruppe waren an der Erstellung der Richtlinie aktiv beteiligt bzw. haben diese als erfahrene Restrukturierer und Insolvenzexperten begleitet und kommentiert. In einem eintägigen Workshop möchte die Europagruppe nun allen Interessierten die Richtlinie einschließlich der Fragen ihrer Anwendbarkeit, ihrer Werkzeuge und ihrer Auswirkungen auf Folgeinsolvenzen im Detail vorstellen und gemeinsam mit den Teilnehmern Ideen erarbeiten, wie eine effektive, faire und transparente Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht aussehen könnte.
Das Programm wird kurzfristig bekannt gegeben.
Der 8. Europäische Insolvenzrechtstag, der erneut gemeinsam mit INSOL Europe durchgeführt wird, steht u.a im Zeichen der Restrukturierungsrichtlinie. Da die Mitgliedsstaaten nun gehalten sind, diese umzusetzen, lohnt sich der Blick zu unseren Nachbarn ganz besonders. Fokusland ist diesmal das Vereinigte Königreich, da mit dem anstehenden Brexit wesentliche Änderungen anstehen. Ein erneuter Wettbewerb um den besten Sanierungsstandort steht somit ebenso zur Debatte wie die Zukunft des Binnenmarktes an sich. Eine Übersicht über praxisrelevante Rechtsprechung und zwei Workshops zu ersten Erfahrungen mit der Europäischen Insolvenzverordnung 2.0 einerseits sowie den Reformen des englischen Insolvenzrechts andererseits runden das Programm ab.
Das Programm wird in Kürze bekannt gegeben.
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