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Brexit und Konsolidierung von BMF-Schreiben
Der Brexit-Zeitplan ist erneut verschoben worden – spätester Zeitpunkt soll der 31. Oktober 2019 sein.
Das BMJV hat bereits vor einigen Wochen Ausführungen dazu veröffentlicht, wie die Anerkennung von Insolvenzverfahren nach einem Brexit mit oder ohne Austrittsabkommen geregelt sein wird. Grundsätzlich hält das BMJV auch Insolvenzverfahren auch ohne Austrittsabkommen für anerkennungsfähig.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Das BMF und die Bundesländer haben BMF-Schreiben und gleich lautende Erlasse der obersten Länderfinanzbehörden, die bis zum 15. März 2019 ergangen sind, konsolidiert. Es sollen nur noch die in einer Positivliste aufgeführten Schreiben und Erlasse gelten.
Die wesentlichen BMF-Schreiben mit Insolvenzbezug gelten weiter. In der Positivliste haben die Positionen Nr. 80, 81, 82, 537, 867, 1309, 1322, 1657, 1658, 1659 und 1660 Insolvenzbezug. Das BMF-Schreiben zu den einkommensteuerlichen Pflichten der Zwangsverwalter ist als Nr. 83 enthalten.
Weitere Informationen sowie die Positivliste finden Sie hier.
Die ARGE Insolvenzrecht und Sanierung berichtet über aktuelle Gesetzgebungsverfahren und andere Themen mit Insolvenzbezug auch auf ihrem Twitterkanal @argeinso.
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