Neues aus Bundestag und Bundesrat

Fluggäste, Gerichtsvollzieher, Brexit und Cloudanbieter

Diese Themen mit Insolvenzbezug wurden diskutiert:

1. Übergangsregelungen zum Brexit

Der Deutsche Bundestag hat am 21. Februar 2019 ein Gesetzespaket zu Übergangsregelungen im Falle eines Brexit zugestimmt. Dabei wurden auch Regelungen zum Insolvenzgeld verabschiedet. Nach Art. 1 § 37 der BT-Drs. 19/7376 besteht die Mitteilungspflicht der BfA an britische Behörden bei Insolvenzen vor dem 30.3.19 fort.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

2. Sachverständigenanhörung im Bundestag zur Fluggastsicherung 

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat am 14. März 2019 Sachverständige dazu angehört, wie Reisende im Falle einer Insolvenz ihrer Fluggesellschaft besser geschützt werden können. Nach den Insolvenzen von Air Berlin und Germania ist das Thema stark im Bewusstsein der Allgemeinheit, die Sachverständigen konnten sich aber nicht auf bestimmte Maßnahmen einigen. Für den Deutschen Anwaltverein wies Rechtsanwältin Petra Gabriele Heinicke darauf hin, dass auch Reiseveranstalter von einer Insolvenz der Fluggesellschaften schmerzlich betroffen seien, da auch sie regelmäßig im Voraus bezahlen und in der Insolvenz zusätzlich eine Ersatzbeförderung finanzieren müssen.

Nähere Informationen zur Anhörung finden Sie hier.

 

3. Gesetzentwurf zur Ausweitung der Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der u.a. Insolvenzgerichte ermächtigen soll, Gerichtsvollzieher mit der Einholung von Auskünften beim Schuldner zu beauftragen. Dazu soll § 98 InsO mit einem neuen Absatz 2 ergänzt werden, die Befragung des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher soll also neben die bisherigen Möglichkeiten der Informationsbeschaffung durch das Insolvenzgericht (z.B. Vorladung) treten. 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier, weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren hier.

 

4. Antwort auf eine kleine Anfrage zu Kundendaten insolventer Clouddienst-Anbieter

Auf eine kleine Anfrage von Abgeordneten der FDP-Fraktion hat die Bundesregierung am 4. März 2019 auf die rechtliche Einordnung von Daten, die bei insolventen Clouddienst-Anbietern gespeichert werden, geantwortet. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass wegen der sehr vielfältigen technischen Gestaltungsmöglichkeiten keine pauschalen Aussagen zu Massezugehörigkeit und Aussonderungstauglichkeit von Daten getroffen werden können. 

Die Anfrage und die vollständigen Antworten finden Sie hier.

 

Die ARGE Insolvenzrecht und Sanierung berichtet über aktuelle Gesetzgebungsverfahren und andere Themen mit Insolvenzbezug auch auf ihrem Twitterkanal @argeinso.

Wir verwenden Cookies, um die einwandfreie Funktion unserer Website zu gewährleisten und unseren Datenverkehr zu analysieren.

Alternativ können Sie dies auch verweigern.