Jahrestagung der Zwangsverwalter 2018

Schnittstellenthemen bieten interessante Einblicke

Wie in jedem Jahr findet auch 2018 am Tag vor dem Deutschen Insolvenzrechtstag die Jahrestagung der Zwangsverwalter statt, die von der Arbeitsgruppe Zwangsverwaltung der Arbeitsgemeinschaft organisiert wird.

Die Jahrestagung bietet in diesem Jahr eine Kombination aus Altbewährtem und Blicken über den Tellerrand. Die Rechtsprechung zur Zwangsverwaltung beleuchten Frau Prof. Dr. Johanna Schmidt-Räntsch aus der Sicht des BGH und mit Blick auf das wohungseigentumsrechtliche Umfeld sowie Herr Prof. Ulrich Keller mit Blick auf die Instanzgerichte.

Wie der Zwangsverwalter die verwalteten Objekte absichert und seine persönliche Haftung durch die richtige Versicherung vermeidet, erfahren Sie von Herrn Rechtsanwalt Alexander Weinbeer.

In der Praxis genauso wichtig, aber (noch) ungeliebter ist das Thema, zu dem Herr Rechtsanwalt/Steuerberater Dr. Günter Kahlert zu Beginn des letzten Abschnitts am Nachmittag referieren wird: Zwangsverwaltung und Steuern unter besonderer Berücksichtigung der steuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters. Die Jahrestagung schließt mit aktuellen Informationen aus dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, die Herr Ministerialrat Detlef Wasser präsentieren wird.

Im Anschluss findet die Mitgliederversammlung der Arbeitsgruppe Zwangsverwaltung statt, in der Sprecher und Beirat der Arbeitsgruppe neu gewählt werden.

Das Programm und ein Anmeldeformular finden Sie hier.

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