EU-Harmonisierungsrichtlinie

Entwurf am 7.12.2022 vorgelegt

Am 7. Dezember 2022 hat die EU-Kommission den Richtlinienvorschlag zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts vorgelegt.

Im Februar 2023 hat der Deutsche Anwaltverein durch den Ausschuss Insolvenzrecht eine Stellungnahme zum Richtlinienentwurf abgegeben (Stellungnahme Nr. 13/2023). Die Zielsetzung des Vorschlags, die Unterschiede zwischen den nationalen Insolvenzvorschriften einiger Mitgliedstaaten anzugehen, die Berechenbarkeit von Insolvenzverfahren im Allgemeinen zu erhöhen und Hindernisse für den freien Kapitalverkehr abzubauen, unterstützt der DAV einleitend ausdrücklich. Im Rahmen der Stellungnahme gibt der DAV Vorschläge und Kommentierungen zu den einzelnen Passagen des Richtlinienvorschlags ab und drücken Zustimmung und Bedenken substanziell aus.

Inhaltlich hat die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung den Richtlinienentwurf bereits kurz nach dessen Vorlage in einem kostenlosen Webinar aufgearbeitet. Die Präsentation des Webinars finden Sie hier.

Die Richtlinie war auch Thema im Januar-Podcast der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung "WIS: Interessante Variante oder Störfaktor? – Der EU-Vorschlag zur Liquidation zahlungsunfähiger Kleinunternehmen aus Sicht der deutschen Praxis", in dem wir die Hintergründe der neuen Richtlinie näher beleuchtet und kritisch auf ihre praktische Umsetzbarkeit geprüft haben. Die Gäste Daniel Fritz, Sarah Wolf und Martin Horstkotte diskutierten das Thema unter der Moderation der ARGE Co-Vorsitzenden Dr. Anne Deike Riewe.

Die Europäische Kommission hat mittlerweile die nationalen Parlamente über die Eröffnung des Subsidiaritätsverfahrens informiert, so wurde der Richtlinienentwurf am 23. Januar 2023 auch dem Bundesrat zugeleitet. Der Bundesrat hat acht Wochen Zeit, um ihre Bedenken anzumelden, soweit er der Meinung ist, der Entwurf der Richtlinie würde Grundsätze des Subsidiaritätsprinzips verletzen.

Den Wortlaut des Richtlinienentwurfs finden Sie hier.

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