BMF-Schreiben zum AEAO

Anwendungserlass zu § 251 AO geändert

Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem BMF-Schreiben (Geschäftszeichen: IV A 3 -S 0062/21/10007 :001) den Anwendungserlass zur Abgabenordnung geändert.

In Ziff. 25 auf Seite 17 wird der Anwendungserlass zu § 251 AO geändert. Neu aufgenommen wurden insbesondere diese Themen:

  • Definition der drohenden Zahlungsunfähigkeit mit dem Prognosezeitraum von 24 Monaten gemäß § 18 Abs. 2 Insolvenzordnung;
  • Hinweis auf das neue BMF-Schreiben zu § 55 Abs. 4 InsO;
  • Hinweise zur Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern zur Einkommensteuer: Hier wirken sich auch die Einkünfte des nicht insolventen Ehegatten auf die Höhe der Steuerforderung aus. Wie die Steuerschuld zu verteilen ist, wird ausführlich und mit mehreren Beispielen geschildert;
  • Hinweise zur Aufspaltung des leistenden Unternehmens bei Insolvenzeröffnung und der Behandlung im Falle der Eigenverwaltung;
  • Hinweis auf die vorzeitige Restschuldbefreiung nach § 300 Abs. 2 InsO n.F.

Das BMF-Schreiben finden Sie hier.

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