Mitgliederversammlung mit GfA-Wahl

Präsenz- oder Onlineversammlung am 1.4.2022

Aktualisierte Einladung zur Mitgliederversammlung 2022

der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung

im Deutschen Anwaltverein

 

Der Geschäftsführende Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im DAV lädt alle Mitglieder ein zur Mitgliederversammlung 2022

am 01.04.2022 um 16:00 Uhr

im Hotel Berlin Central District

Stauffenbergstr. 26, 10785 Berlin.

 

Hinweis: Sollten wir die Mitgliederversammlung Covid-19-bedingt nicht als Präsenzveranstaltung durchführen dürfen oder können, würde die Mitgliederversammlung gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie – zum selben Termin und zur selben Uhrzeit – virtuell im Wege elektronischer Kommunikation stattfinden. Wir würden Sie rechtzeitig informieren und die Zugangsdaten rechtzeitig gesondert mitteilen.

Vorschlag zur Tagesordnung

TOP 1     Begrüßung durch den Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses

  • Satzungsmäßige Feststellungen:
    • Einladung fristgemäß versandt und im Anwaltsblatt veröffentlicht
    • Feststellung der stimmberechtigten Mitglieder

TOP 2     Geschäftsbericht des Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses

TOP 3     Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters für das Jahr 2021

TOP 4     Bericht der Kassenprüfer für das Jahr 2021

TOP 5     Aussprache zu den Punkten 2 bis 4

TOP 6     Entlastung des Geschäftsführenden Ausschusses

TOP 7     Wahl des Geschäftsführenden Ausschusses

TOP 8     Wahl der Kassenprüfer für das Geschäftsjahr 2022

TOP 9     Änderung der Geschäftsordnung: Ergänzung/Anpassung von § 6*

TOP 10   Verschiedenes

 

Information zu TOP 9:

Der Geschäftsführende Ausschuss schlägt vor, § 6 der Geschäftsordnung auf Empfehlung des DAV-Vorstands vom 25. Februar 2021 wie folgt zu ergänzen/anzupassen:

  1. Ermöglichung von virtuellen Mitgliederversammlungen der Arbeitsgemeinschaft

In § 6 der Geschäftsordnung wird ein neuer Abs. 5 mit folgendem Inhalt eingefügt:

         „(5) Der Geschäftsführende Ausschuss kann beschließen, die Mitgliederversammlung vollständig virtuell durchzuführen oder es den Mitgliedern zu ermöglichen, an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben (teilweise virtuelle Mitgliederversammlung). Wird ein virtuelles Format beschlossen, ist dies in der Einladung bekannt zu geben.“

  1. Flexibilisierung der Einladungsform

In § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung wird folgende Änderung vorgenommen:

         Satz 2 „Die Einberufung ist im Anwaltsblatt zu veröffentlichen.“ wird gestrichen.

         Stattdessen wird folgender neuer Satz 2 eingefügt:

         „Die Einberufung erfolgt durch einfache Mitteilung an die Mitglieder. Die Bekanntgabe im Anwaltsblatt genügt.“

 

Anträge von Mitgliedern sind auf die Tagesordnung zu setzen, wenn sie spätestens 21 Tage vor der Mitgliederversammlung dem Geschäftsführenden Ausschuss vorliegen und von mindestens 10 Mitgliedern unterstützt werden. Bitte richten Sie Ihre Anträge an den Deutschen Anwaltverein e.V., Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung, Littenstr. 11, 10179 Berlin

 

Anfragen und Anmeldungen zum 19. Deutschen Insolvenzrechtstag richten Sie bitte an die Deutsche Anwaltakademie, Frau Michaela Jürgens, Littenstraße 11,

10179 Berlin, Telefon: 0 30/72 61 53-183, E-Mail: juergens@anwaltakademie.de

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