Aktuelle Entscheidung

Fachanwaltsfortbildung zur Vorauswahlliste

Für die Beantwortung der Fragen wird Ihnen 1,25 Fortbildungsstunden bescheinigt. Die Auswertung erfolgt anonym und automatisch durch die zur Verfügung gestellte Lernplattform.

 

Die Fortbildungsfragen beziehen sich dieses Mal auf diese Entscheidung, zu der wir einen Fragenpool erstellt haben:

BGH, Beschluss vom 13.1.2022, IX AR(VZ) 1/20: Rechtswidrigkeit einer insolvenzgerichtlichen Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter

ZRI 2022, 114 = ZIP 2022, 279 = BeckRS 2022, 1033

Den Text der Entscheidung finden Sie hinter der jeweiligen Urteilsbezeichnung verlinkt oder vor Beantwortung der Fragen auf der von der Arbeitsgemeinschaft und dem DeutschenAnwaltVerein eingerichteten Plattform, sobald Sie sich eingeloggt haben. Bei richtiger Beantwortung einer zufälligen Auswahl von Fragen aus unserem Fragenpool wird Ihnen ein Fortbildungsumfang von 1,25 Stunden bescheinigt.

Mit folgendem Link gelangen Sie zur aktuellen Lernerfolgskontrolle:

Aktuelle Lernerfolgskontrolle

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