16. Deutscher Insolvenzrechtstag 2019

Schnuppern Sie in die Workshop-Themen hinein!

Der 16. Deutsche Insolvenzrechtstag befasst sich mit vielen spannenden Themen, die Sie dem Programm entnehmen können. Mit Spannung wird erwartet, wie sich das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz vor dem Hintergrund des anstehenden Ministerwechsels auf die fachliche Umsetzung der ESUG Evaluation und der EU-Richtlinie wappnet.

Am Donnerstagnachmittag werden wir in fünf Workshops intensiv mit den Teilnehmern diese praktischen Themen diskutieren:

Workshop I: Störfallbetriebe in der Insolvenz: Drohende Katastrophe trifft Massearmut! – der öffentlich-rechtliche Vertrag als ein Weg der Lösung

Jeder (vorläufige) Verwalter kennt die Situation zu Beginn seiner Tätigkeit: Bei seinem ersten Besuch wird er mit vielen Problemen, die kurzfristig geklärt werden müssen, konfrontiert. Besonderes Augenmerk soll hier auf solche Fälle gelegt werden, in denen der Verwalter mit der ganz konkreten Gefahr einer (Umwelt-) Katastrophe konfrontiert wird. Was, wenn ein nicht mehr fortführbares Unternehmen nicht ohne die Gefahr eines Störfalles herunter gefahren werden kann?  Was, wenn die finanziellen Mittel, die dazu erforderlich wären, gar nicht vorhanden sind?

Hier wird als ein möglicher Weg der Abschluss eines öffentlich rechtlichen Vertrages mit der für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörde vorgestellt und im Einzelnen dargelegt und diskutiert. Andere Wege und ähnliche Fallkonstellationen können natürlich auch diskutiert werden.

Workshop II: 20 Jahre Restschuldbefreiung – Zukunftsperspektiven und Thesen zum Reformbedarf

Bereits bei der 36. Verbraucherveranstaltung am 25. Januar 2019 in Berlin hat RegDir Alexander Bornemann (BMJV) Einblicke in die neuen europäischen Vorgaben für Entschuldungsverfahren und die Evaluierung des § 300 InsO gegeben. Erste Vorschläge des BMJV zur Anpassung der Restschuldbefreiungsregeln werden zum DIT erwartet. In Workshop II wollen wir große und „minimalinvasive“ Lösungen, Zukunftsperspektiven und Thesen zum Reformbedarf diskutieren. 

Beteiligen Sie sich als Teilnehmer im Workshop II schon vorab und teilen Sie uns Ihre Thesen zur Restschuldbefreiung unter der E-Mail-Adresse ThesenRestschuldbefreiung@arge-insolvenzrecht.de mit. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen!

Workshop III: Banken und Großgläubiger als Entscheider über die Anordnung oder Ablehnung der Eigenverwaltung – Kriterien zur Positionierung und Strategien zur Verfahrenssteuerung

Der Workshop betrachtet das Eigenverwaltungsverfahren aus der Perspektive der Gläubiger. Da jede Verfahrensart der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung dient, muss sich die Sinnhaftigkeit einer Eigenverwaltung (zumindest auch) aus der Sicht der Gläubiger ergeben. Dabei sind zunächst die Kriterien herauszuarbeiten, anhand derer die eigene Position des Gläubigers für oder gegen eine Eigenverwaltung festgelegt und begründet werden kann. Die hierzu nötigen Entscheidungsgrundlagen sind zu ermitteln. Auf dieser Basis werden die einzelnen Schritte definiert, die eine Bank oder ein Großgläubiger einleiten und umsetzen muss, um selbst die Prozesssteuerung in Bezug auf die Verfahrensart auszuüben. Dies kann etwa die rechtzeitige Anforderung von Unterlagen und Planungen beim Schuldner betreffen.

Ziel des Workshops ist die Konzeption einer Durchsetzungsstrategie, mit der die Bank oder der Großgläubiger über den Gläubigerausschuss oder unmittelbar bei Gericht ihren / seinen Einfluss auf die Wahl der Verfahrensart erfolgreich ausüben kann.

Workshop IV: Datenschutz im Insolvenzverfahren und in den Insolvenzbekanntmachungen

Das Sammeln und Verarbeiten von Informationen ist Kernbestandteil eines Insolvenzverfahrens. Dem an vielen Punkten bestehenden Interesse von Insolvenzverwalter und Gläubigern, Daten erlangen und nutzen zu können, steht oftmals ein Interesse des Schuldners oder anderer Betroffener gegenüber, die Verwendung von sie persönlich betreffenden Daten zu beschränken. Rund ein Jahr nach Inkrafttreten der DSGVO, die den Datenschutz nicht begründet, aber doch verstärkt ins Bewusstsein gebracht hat, nehmen wir eine praktische Bestandsaufnahme vor.

Zunächst blicken wir auf die typischen Fragestellungen im Insolvenzverwalterbüro. Von der Gutachtenerstellung über die Betriebsfortführung bis zur Forderungsprüfung – wie sind Abläufe zu gestalten, um dem Datenschutz gerecht zu werden? Stellt der Datenschutz ein Hindernis für die Verfahrensabwicklung dar?

Im zweiten Teil wenden wir uns den Insolvenzbekanntmachungen zu. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Transparenz des Insolvenzverfahrens und Grundlage der Beteiligungsmöglichkeiten für die Gläubiger. Sie tragen aber auch zur Stigmatisierung von Schuldnern bei , wenn verfahrensbezogene Informationen für längere Zeit verfügbar sind oder von kommerziellen Anbietern ausgewertet und weiterverbreitet werden. Und nicht alle Insolvenzverwalter sind einverstanden mit der Rechtsprechung zur Veröffentlichung von Vergütungsbeschlüssen, die Rückschlüsse auf ihre persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. Wie lassen sich hier berechtigte Interessen in einen angemessenen Ausgleich bringen?

Workshop V: Konzerninsolvenz: Abwicklung in Deutschland

Auch Konzerne sind nicht insolvenzfest. Der Workshop soll zeigen, dass das deutsche Konzerninsolvenzrecht die erforderlichen Werkzeuge bereithält und Anleitungshinweise zur Vorbereitung, Prüfung und Abwicklung geben.

Ziel des Konzernrechtsworkshops ist es zu zeigen, dass und wie Konzerninsolvenzen in Deutschland und von Deutschland aus abgewickelt werden können. Nachdem Prof. Dr. Moritz Brinkmann, LL.M. (McGill) in seinem Impulsreferat das rechtliche Umfeld erläutert hat, wird eine Fallstudie zur Diskussion gestellt. Am Ende des Workshops sollen alle Beteiligten eine Vorstellung darüber haben, wie Konzerninsolvenzverfahren in Deutschland abgewickelt werden können.

 

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