Werbung mit ARGE-Logo

DAV gestattet die Logo-Nutzung zu Werbezwecken

Mitglieder in der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung können nun nicht nur das DAV-Logo, sondern auch das Logo der ARGE auf ihrer Website oder ihrem Briefbogen unentgeltlich nutzen. Voraussetzung ist selbstverständlich die Mitgliedschaft in der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung sowie die Einhaltung der Lizenzbedingungen.

Bei der Verwendung des Logos durch eine Sozietät ist zu beachten, dass entweder alle Anwältinnen und Anwälte Mitglied der ARGE sein müssen oder das Logo eindeutig den Mitgliedern zugeordnet wird. Der DAV stellt das Logo als Datei zur Verfügung; die Darstellung darf nicht geändert werden.

Die Lizenzbedingungen und die Logos finden Sie hier.

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