Wissenschaftspreis

Die Bewerbungsfrist für den erstmals von der Arbeitsgemeinschaft ausgesetzte Wissenschaftspreis endet am 30. September 2016.

Der Wissenschaftspreis ist insgesamt dotiert mit € 10.000. Der Preisträger sowie der ihn betreuende Lehrstuhl oder das betreuende Institut als Impulsgeber und Förderer erhalten jeweils einen Geldbetrag in Höhe von € 5.000,00. Der Preisträger hat die Möglichkeit, auf dem Deutschen Insolvenzrechtstag seine Arbeit in einem Kurzvortrag vorzustellen. Die Preisverleihung findet anschließend in diesem Rahmen statt.

Mit diesem Preis zeichnet die Arbeitsgemeinschaft junge Wissenschaftler/innen (Doktoranden/innen bzw. Habilitanden/innen) aus, deren akademisch herausragende Arbeiten einen besonderen insolvenzrechtlichen Praxisbezug haben. Ausdrücklich erwünscht sind auch interdisziplinäre Arbeiten. Die Auszeichnung bezieht die betreuenden Lehrstühle oder Institutionen mit ein, da von diesen oft die entscheidenden Anregungen ausgehen, sie die Voraussetzungen für eine wissenschaftliche Umsetzung schaffen und die jungen Wissenschaftler/innen begleiten.

 Weitere Informationen insbesondere über das Bewerbungsverfahren finden Sie hier.

 

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