Fortbildung im Selbststudium

Fortbildungsentscheidungen aus früheren Rundbriefen

Auch Entscheidungen aus früheren Rundbriefen stehen Ihnen noch für die Fortbildungsbescheinigung zur Verfügung.

Die von der Arbeitsgemeinschaft zur Verfügung gestellte Möglichkeit der Fortbildung im Selbststudium soll Ihnen ermöglichen, Ihre Fortbildungsstunden einfach und flexibel zu erfüllen. Bis zu fünf Fortbildungsstunden nach § 15 FAO dürfen im Selbststudium absolviert werden.

Um Ihnen die größtmögliche Flexibilität zu bieten, können Sie die Fortbildungsfragen zur jeweils aktuellen Entscheidung entweder sofort absolvieren oder bis zu einem Jahr nach Empfang des Rundbriefs damit warten. Das ermöglicht es Ihnen auch, mehrere oder gar alle Fortbildungsstunden auf einmal zu bearbeiten, wenn Sie das wünschen.

Aktuell sind folgende Entscheidungen in der Lernplattform eingestellt:

Rundbrief 5/2015 (1 Stunde):

  • BGH, Urteil v. 16.07.2015, IX ZR 127/14: Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Schuldners gegen den Insolvenzverwalter gem. § 60 InsO
  • BGH, Urteil v. 06.07.2015, AnwZ (Brfg) 24/14: Anwendung des Umgehungsverbots auf anwaltliche Insolvenzverwalter

Rundbrief 7/2015 (1 Stunde):

  • BGH, Urteil v. 10.09.l2015, IX ZR 255/14: Hemmung der Verjährung eines Anfechtungsanspruchs durch Einreichen eines Prozesskostenhilfeantrags
  • BFH, Urteil v. 16.04.2015, III R 21/11: Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit

Rundbrief 1/2016 (1 Stunde):

  • BGH, Urteil v. 19.11.2015, IX ZR 198/14: Anwendung des § 103 InsO auf Bauverträge
  • BGH,Beschluss v. 19.11.2015: IX ZB 59/14: Mitwirkungspflichten des Schuldners bei Nutzung einer Eigentumswohnung in der Insolvenz

Rundbrief 2/2016 (1,5 Stunden):

  • BAG, Urteil v. 19.11.2015, 6 AZR 559/14: Ausschlussfrist im Insolvenzplan

Rundbrief 3/2016 (1 Stunde):

  • BGH, Urteil v. 17.12.2015, IX ZR 143/13: Vergleich über die Haftungshöhe eines Gesellschafters mit dem Insolvenzverwalter 

Mit folgendem Link gelangen Sie zur Fortbildungsplattform: https://www.faocampus.de/my/

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