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Neues aus der Gesetzgebung: Insolvenzanfechtung, Konzerninsolvenz, Sanierungserlass.
1. Nachdem der Deutsche Bundestag die Reform der Insolvenzanfechtung in seiner Sitzung am 15.2.2017 beschlossen hatte, hat das Gesetz am 10.03.2017 den Bundesrat passiert.
Die ARGE hat die inhaltlichen Änderungen in ihrem Sonderrundschreiben 2/2017 aufgearbeitet. Außerdem hat die ARGE eine Pressemitteilung herausgegeben, die hier abrufbar ist.
2. In der Sitzung des Deutschen Bundestages am 9.3.2017 wurde das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen mit den Stimmen der Großen Koalition angenommen.
Der Gesetzesentwurf war bereits im Januar 2014 in den Bundestag eingebracht worden. Angenommen wurde die am 8.3.2017 im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz beschlossene Gesetzesfassung (BT-Drs. 18/11436).
3.Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 23.3.2017 das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in der Fassung der Empfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (BT-Drs. 18/11640) beschlossen. Weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier.
4. Der Große Senat des BFH hat in seinem Beschluss vom 28.11.2016, GrS 1/15, der in der Jahrespressekonferenz am 07.02.2017 veröffentlicht wurde, den sog. Sanierungserlass des Bundesfinanzministeriums „gekippt“. Der Erlass verstoße gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.
Die ARGE Insolvenzrecht und Sanierung hat in einer Pressemitteilung eine gesetzliche Neuregelung befürwortet.
In den Bundesrat wurde bereits ein Vorschlag für eine Neuregelung eingebracht, wonach ein neuer § 3a EStG-E die Besteuerung von Sanierungsgewinnen regeln soll. Genutzt wurde dafür der bereits bestehende Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen.
Der 14. Deutsche Insolvenzrechtstag hat sich in seinem aktuellen Workshop V mit dem Titel „Der BFH kippt den Sanierungserlass des BMF – Wie jetzt sanieren?“ mit dem Ausblick auf eine neue gesetzliche Regelung befasst. Der Vertreter des Bundesfinanzministeriums kündigte eine Neuregelung noch in dieser Legislaturperiode an.
Die Pressemitteilung der ARGE zu den Ergebnissen des DIT in Sachen Sanierungserlass finden Sie hier.
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