Rechtliches

Gesetzgebungsverfahren

Neues aus der Gesetzgebung: Einpassung der EuInsVO und § 104 InsO.

  1.  Die Bundesregierung hat am 11.1.2017 einen Gesetzentwurf zur Einpassung der EuInsVO vorgelegt. Das Gesetz wurde am 19.1.2017 in erster Lesung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz verwiesen. Der DAV hatte in der Stellungnahme 49/16 zum Referentenentwurf Stellung genommen.
  2. Der Bundestag hat am 1.12.2016 das dritte Gesetz zur Änderung der InsO in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung beschlossen. Die beschlossenen Änderungen des § 104 InsO sollen laut Bundesregierung die Insolvenzfestigkeit von Liquidationsnettingklauseln bei Finanzmarktkontrakten sicherstellen. 

Der DAV hatte mit seiner Stellungnahme Nr. 43/16 zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen.

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