Auch Entscheidungen aus früheren Rundbriefen stehen Ihnen noch zur Verfügung.
Die von der Arbeitsgemeinschaft zur Verfügung gestellte Möglichkeit der Fortbildung im Selbststudium soll Ihnen ermöglichen, Ihre Fortbildungsstunden einfach und flexibel zu erfüllen. Bis zu fünf Fortbildungsstunden nach § 15 FAO dürfen im Selbststudium absolviert werden.
Um Ihnen die größtmögliche Flexibilität zu bieten, können Sie die Fortbildungsfragen zur jeweils aktuellen Entscheidung entweder sofort absolvieren oder bis zu einem Jahr nach Empfang des Rundbriefs damit warten. Das ermöglicht es Ihnen auch, mehrere oder gar alle Fortbildungsstunden auf einmal zu bearbeiten, wenn Sie das wünschen.
Aktuell sind folgende Entscheidungen aus früheren Rundbriefen in der Lernplattform eingestellt:
Rundbrief 1/2016 (1 Stunde):
- BGH, Urteil v. 19.11.2015, IX ZR 198/14: Anwendung des § 103 InsO auf Bauverträge
- BGH, Beschluss v. 19.11.2015: IX ZB 59/14: Mitwirkungspflichten des Schuldners bei Nutzung einer Eigentumswohnung in der Insolvenz
Rundbrief 2/2016 (1,5 Stunden):
- BAG, Urteil v. 19.11.2015, 6 AZR 559/14: Ausschlussfrist im Insolvenzplan
Rundbrief 3/2016 (1 Stunde):
- BGH, Urteil v. 17.12.2015, IX ZR 143/13: Vergleich über die Haftungshöhe eines Gesellschafters mit dem Insolvenzverwalter
Rundbrief 4/2016 (1 Stunde):
- BGH, Urteil v. 12.05.2016, IX ZR 65/14: Anfechtung von Zahlungen im Rahmen eines Sanierungsversuchs
Rundbrief 6/2016 (1 Stunde):
- BGH, Beschluss v. 14. Juli 2016, IX ZB 31/14: Kalte Zwangsverwaltung und ihre Vergütung
Rundbrief 7/2016 (1 Stunde):
- BGH, Beschluss v. 21. Juli 2016, IX ZB 58/15: Sonderinsolvenzverwaltung
- BGH, Beschluss v. 22. September 2016, IX ZB 29/16: Restschuldbefreiung
Mit folgendem Link gelangen Sie zur Fortbildungsplattform: