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Seit dem 01.01.2015 müssen Fachanwälte eine Fortbildungsverpflichtung von 15 Stunden jährlich erfüllen.
Wie früher müssen 10 Stunden pro Jahr in Präsenz- oder Online-Seminaren mit Anwesenheitskontrolle nachgewiesen werden. Die fünf zusätzlichen Stunden können aber auch im Selbststudium erbracht werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt (§ 15 Abs. 4 FAO). Die Arbeitsgemeinschaft bietet den Mitgliedern eine kostengünstige und unkomplizierte Erfüllung der Fortbildungspflichten:
Mit diesem Link kommen die Mitglieder direkt auf die Plattform, mit der die Arbeitsgemeinschaft dieses Projekt verwirklicht.
Seit Anfang 2015 erscheint der Rundbrief der Arbeitsgemeinschaft sechs Mal im Jahr. Für jeden Rundbrief werden bis zu drei aktuelle insolvenzrechtliche Entscheidungen der Bundesgerichte ausgewählt, durch deren Lektüre die Mitglieder jeweils mindestens eine Stunde ihrer Fortbildungsverpflichtung erfüllen können. Ab November 2022 kann auch für den Podcast eine Fortbildungsstunde erworben werden.
Von der Arbeitsgemeinschaft werden Fragen zur Lernerfolgskontrolle erstellt, die auf einer vom DeutschenAnwaltVerein und der Arbeitsgemeinschaft eingerichteten Online-Plattform abgerufen und beantwortet werden können.
Den Teilnehmern werden je Fortbildungsstunde fünf bis acht zufällig ausgewählte Multiple-Choice-Fragen aus einem Pool von Fragen vorgelegt. Bei jeder Frage gibt es vier Antwortmöglichkeiten. Die Auswertung erfolgt elektronisch und anonym. Wenn mindestens 75% der Fragen richtig beantwortet sind, wird automatisch eine Fortbildungsbescheinigung erstellt, die ausgedruckt und zusammen mit der Lernerfolgskontrolle bei der Rechtsanwaltskammer eingereicht werden kann. Da die Arbeitsgemeinschaft – außer über das Erfordernis einer Registrierung – nicht kontrollieren kann, ob die Fragen selbst beantwortet wurden, müssen die Teilnehmer vor dem Start der Prüfung und bei Einreichen der Nachweise versichern, dass sie die Fragen selbst beantwortet haben.
Die Entscheidungstexte sind im Anhang des Rundbriefes der Arbeitsgemeinschaft als pdf-Dokument veröffentlicht und vor Bearbeitung der Fragen auf der vom DeutschenAnwaltVerein und der Arbeitsgemeinschaft eingerichteten Plattform abrufbar, sobald man eingeloggt ist.
Die Plattform ist zu erreichen über den oben angezeigten Link „Zugang zur Lernerfolgskontrolle“ oder direkt unter www.faocampus.de/my/ Die Fragen können jeweils bis ein Jahr nach dem Einstellen auf der Plattform beantwortet werden – auch erst im Dezember können alle noch offenen Stunden in einem Rutsch abgeleistet werden. Die Lernerfolgskontrolle kann beliebig oft wiederholt werden; die Fragen zu den Entscheidungen werden jedoch durch einen Zufallsgenerator aus einem Fragenpool ausgewählt.
Der Podcast ist vor Bearbeitung der Fragen auf der vom DeutschenAnwaltVerein und der Arbeitsgemeinschaft eingerichteten Plattform abrufbar, sobald man eingeloggt ist. Zusätzlich ist der jeweils aktuelle Podcast auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft zu finden. Alle Podcasts sind auf dem Youtubekanal der Arbeitsgemeinschaft abrufbar.
Die Fortbildungsplattform ist zu erreichen über den oben angezeigten Link „Zugang zur Lernerfolgskontrolle“ oder direkt unter www.faocampus.de/my/ Die Fragen können jeweils bis ein Jahr nach dem Einstellen auf der Plattform beantwortet werden – auch erst im Dezember können alle noch offenen Stunden in einem Rutsch abgeleistet werden. Die Lernerfolgskontrolle kann beliebig oft wiederholt werden; die Fragen zu den Entscheidungen werden jedoch durch einen Zufallsgenerator aus einem Fragenpool ausgewählt
Das Fortbildungsangebot steht exklusiv nur Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft zur Verfügung. Dieses Angebot ist von dem Mitgliedsbeitrag der Arbeitsgemeinschaft umfasst.
Für den Zugang zur Frage-Plattform ist eine einmalige Registrierung mit der DAV-Mitgliedsnummer erforderlich, danach reicht der Login mit E-Mail-Adresse und Passwort.
Grundsätzlich werden die Fortbildungsbescheinigungen von den Rechtsanwaltskammern anerkannt, auch wenn die Arbeitsgemeinschaft das nicht garantieren kann.
Zu beachten ist, dass sowohl die unterzeichnete Fortbildungsbescheinigung als auch ein Ausdruck der Lernerfolgskontrolle bei der Rechtsanwaltskammer einzureichen sind (§ 15 FAO).
Alle erforderlichen Dokumente stehen auf der Fortbildungsplattform unter der Rubrik „Meine Nachweise“ zum Ausdruck bereit.
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