Rundbrief

Rundbrief DIT-Mentoring

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zu den Neuerungen für unseren 20. Deutschen Insolvenzrechtstag (DIT), der vom 22. bis 24. März 2023 in Berlin stattfindet, gehört ein Mentoring-Programm zur Förderung der Teilnahme junger Juristinnen und Juristen.

Wir wollen damit das erste Interesse der Mentees am Sanierungs- und Insolvenzrecht unterstützen, indem diesen die Möglichkeit geboten wird, an dem fachlichen Programm des DIT und den im Rahmenprogramm vorgesehenen Netzwerk-Events unentgeltlich teilzunehmen.

Getragen werden soll das Programm auf Mentoren-Seite durch Kanzleien, die hierdurch die Möglichkeit erhalten, einen Beitrag zur Nachwuchsförderung im Bereich des Sanierungs- und Insolvenzrechts zu leisten. Vielleicht wäre das ja auch für Sie interessant?

Was ist Ihr Beitrag als Mentoren-Kanzlei?

  • Sie tragen die Teilnahmegebühren für Ihren Mentee (Tagungsbeitrag + beide Abendveranstaltungen: 325 € zzgl. USt.).
  • Sie organisieren und finanzieren für Ihren Mentee die Anreise und Unterkunft in Berlin für die Dauer der Tagung in Abstimmung mit dem Mentee.
  • Sie sind auf dem DIT mit einer Anwältin oder einem Anwalt vertreten, der/die während der Veranstaltung dem Mentee als Ansprechpartner zur Verfügung steht, so dass für Mentor und Mentee die Chance besteht, sich kennenzulernen und den Kontakt zu vertiefen.

Wer sind die Mentees?

  • Junge Jurist:innen nach bestandenem ersten juristischen Staatsexamen (staatlicher Teil);
  • noch ohne Anwaltszulassung;
  • mit bestehendem, idealerweise zum Beispiel im Rahmen einer Promotion bereits zu Tage getretenem, fachlichen Interesse am Restrukturierungs- und Insolvenzrecht.

Als ARGE Insolvenzrecht & Sanierung

  • übernehmen wir die Vermittlung und Vernetzung zwischen den Mentoren-Kanzleien und den Mentees; dabei versuchen wir bestmöglich, regionale und/oder inhaltliche Wünsche der Mentees zu ihrer Mentoren-Kanzlei zu berücksichtigen (z.B. Standort, Ausrichtung auf Verwaltung oder Beratung);
  • laden wir Mentoren und Mentees zum Auftakt des DIT am 22. März 2023 zu einer gesonderten Begrüßungsrunde vor der ARGE AWARDS Night 2023 ein;
  • weisen wir im Rahmen der Veranstaltung auf die beteiligten Kanzleien hin.

Wir würden uns sehr freuen, wenn sich möglichst viele Kanzleien als Mentoren am DIT-Mentoring-Programm beteiligen würden, da wir über insolvenzrechtliche Lehrstühle schon viele interessierte Mentees angeworben haben.

Bitte teilen Sie uns gegebenenfalls Ihr Interesse und die Kontaktperson in Ihrem Haus für die weitere Koordination über die hierfür eingerichtete Email-Adresse ditmentoring@arge-insolvenzrecht.de mit – dorthin können Sie selbstverständlich auch jegliche Rückfragen richten.

Das Programm hat eine begrenzte Platzzahl, weshalb wir Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangsberücksichtigen und diese bis spätestens Freitag, 27. Januar 2023 erbitten.

Natürlich dürfen Sie auch gern junge Juristinnen und Juristen, mit denen Sie in Kontakt stehen und die als Mentee nach den vorgenannten Kriterien in Betracht kommen, auf das DIT-Mentoring hinweisen.

Wir freuen uns auf Ihre Nachrichten und einen interessanten und vielfältigen 20. DIT!


Ihre
Dr. Anne Deike Riewe und Dr. Rainer Eckert
Vorsitzende der ARGE Insolvenzrecht & Sanierung im DAV

Berlin, den 12. Januar 2023

 

Folgen Sie der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht & Sanierung auf Twitter @argeinso oder LinkedIn.

 

Redaktion dieser Ausgabe: Rechtsanwältin Dr. Claudia R. Cymutta, Mannheim, Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Belser, Hamburg und Rechtsanwältin Bettina Bachmann, Geschäftsführerin DAV (v.i.S.d.P.), Deutscher Anwaltverein e.V., Littenstr. 11, 10179 Berlin, Tel.: 0 30/72 61 52-0, Fax: 0 30/72 61 52 -190, bachmann@anwaltverein.de
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