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Kurz vor Weihnachten, und unter österreichischer Präsidentschaft, wurden die Trilog Verhandlungen über den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie 2012/30/EU erfolgreich abgeschlossen (Pressemitteilung).
kurz vor Weihnachten, und unter österreichischer Präsidentschaft, wurden die Trilog Verhandlungen über den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie 2012/30/EU erfolgreich abgeschlossen (Pressemitteilung).
Die Richtlinie bedarf zwar noch der abschließenden Zustimmung von Rat und Parlament, jedoch ist nicht mehr mit nachhaltigen Änderungen zu rechnen. Über die Verhandlungen hatten wir schon im letzten Rundbrief 8/2018 berichtet.
Interessant wird sein, wie es gelingt, die Richtlinie in nationales Recht zu transformieren und einen belastbaren Ausgleich zwischen den Erfordernissen einer vorinsolvenzrechtlichen Restrukturierung, d.h. zu einem Zeitpunkt, in dem (noch) keine Insolvenzantragsgründe vorliegen, einer Vermeidung von Missbrauch und dem Schutz der Interessen der beteiligten Stakeholder darzustellen.
Über die weitere Entwicklung und die Angebote der Arbeitsgemeinschaft für Insolvenzrecht und Sanierung zur Diskussion der Bedingungen und der Schwerpunkte werden wir Sie zeitnah informieren.
Wir wünschen Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes, gesundes Neues Jahr.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Rechtsanwalt Jörn Weitzmann
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung
im Deutschen Anwaltverein
Rundbrief vom
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