Rundbrief

Rundbrief 7/2020

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Gesetzesänderungen mit insolvenzrechtlichem Bezug kommen Schlag auf Schlag, aber um die Verkürzung der Restschuldbefreiung war es in den vergangenen Woche still geworden.

Nachdem in der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags am 30. September 2020 viel Lob für die Verkürzung der Restschuldbefreiungsfrist auf drei Jahre, gleichfalls aber auch nahezu einhellige Kritik an den Veränderungen des Gesetzentwurfs im Vergleich zum Referentenentwurf zu hören gewesen war, tat sich nach außen scheinbar nichts.

Wie wir nun erfahren haben, soll kurzfristig ein weiteres Gespräch der für den Gesetzentwurf zuständigen Berichterstatter der Fraktionen stattfinden, nachdem das BMJV umfangreiche Nachfragen der Abgeordneten beantwortet hat. Geplant ist außerdem eine kurzfristige Terminierung der 2. und 3. Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag, die allerdings noch nicht erfolgt ist.

Ob es trotz der längeren Beratung des Gesetzentwurfs bei der Rückwirkung zum 1. Oktober 2020 bleibt, ist noch unklar, wobei das BMJV von der Rückwirkung ausgeht.

Aus Vorsichtsgründen können wir daher nur empfehlen, Insolvenzanträge, die auf die Verkürzung bauen, noch zumindest bis zur Veröffentlichung der Änderungsvorschläge des Rechtsausschusses zurückzuhalten!

Im Gesetzgebungsverfahren zum SanInsFoG (Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts) ist am Mittwoch, 18. November 2020, die 1. Lesung im Deutschen Bundestag geplant. Um 18.20 Uhr ist eine halbstündige Debatte angesetzt. Am 25. November 2020 folgt eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags.

Wir werden Sie natürlich weiter in unserem Rundbrief und aktuell auf Twitter über die Gesetzgebungsverfahren auf dem Laufenden halten.


Mit freundlichen kollegialen Grüßen,

Rechtsanwalt Kai Henning
Sprecher der Arbeitsgruppe Verbrauerinsolvenz
der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung
im Deutschen Anwaltverein

Rechtsanwalt Jörn Weitzmann
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung
im Deutschen Anwaltverein


Berlin, den 12. November 2020

 

Folgen Sie der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung auf Twitter: @argeinso

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