Rundbrief

Rundbrief 7/2018

Die Bundesregierung hat die Ergebnisse des ESUG evaluieren lassen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen
in der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im
Deutschen Anwaltverein,

die Bundesregierung hat die Ergebnisse des ESUG evaluieren lassen.

Die Studie wurde jetzt vorgestellt und ist für Sie hier abrufbar.

In der Folge wünsche ich uns allen eine fruchtbare Diskussion und eine effektive und effiziente Umsetzung der Erkenntnisse.


Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Rechtsanwalt Jörn Weitzmann
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung
im Deutschen Anwaltverein

Rundbrief vom

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