Rundbrief

Rundbrief 4/2022

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im September stehen zwei Termine an, auf die wir gern hinweisen möchten.

Am 6.9. um 16 Uhr wird unser nächster Videopodcast zum Thema „Schutzschirmverfahren für systemrelevante Unternehmen" ausgestrahlt.

Am 12.9. findet im Bundesministerium der Justiz ein „runder Tisch“ zum Thema Berufsrecht für Insolvenzverwalter statt. Hintergrund ist eine Initiative der Justizministerkonferenz der Länder. Der geschäftsführende Ausschuss der ARGE hat sich hierzu mit der Bundesrechtsanwaltskammer, dem Gravenbrucher Kreis, dem NIVD, dem VID und dem BAKInsO ausgetauscht. Gemeinsames Verständnis der Berufsverbände der Insolvenzverwalter ist, dass der Zugang zum Beruf und etwaige Berufsverbote in Selbstorganisation und Selbstkontrolle zu erfolgen haben. Allen freien Berufen ist diese Form des Berufsrechts immanent. Eine Kontrolle über das Bundesamt der Justiz lehnen die Berufsverbände der Insolvenzverwalter ab. Mehr als 90 Prozent der Insolvenzverwalter sind Rechtsanwälte. Um weitere Bürokratie und Kosten zu vermeiden, bietet es sich an, auf die bewährten Strukturen der Rechtsanwaltskammern zurückzugreifen. Die Anwaltskammern und die Bundesrechtsanwaltskammer stehen hinter einer solchen Lösung. Die jeweilige örtliche Anwaltskammer soll hiernach mit der Prüfung der Voraussetzungen für die Aufnahme in ein zentral bei der BRAK geführtes Verzeichnis zuständig sein.

Wir wünschen Ihnen noch eine schöne Sommerzeit und würden uns freuen, vielen von Ihnen dann spätestens bei unserer Herbstklausur in Regensburg wieder einmal persönlich zu begegnen.

Ihre
Dr. Anne Deike Riewe und Dr. Rainer Eckert
Vorsitzende der ARGE Insolvenzrecht & Sanierung im DAV

Berlin, den 09. August 2022

 

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