Rundbrief

Rundbrief 4/2018

Vor wenigen Tagen wurde dem BMJV die Evaluation des ESUG durch Professor Sack, Professor Jacoby und Professor Madaus übergeben, wo sie nun geprüft wird. Es ist davon auszugehen, dass voraussichtlich nach der Sommerpause die Diskussion aufgenommen wird. In Brüssel sollen die Regelungen um den präventiven Restrukturierungsrahmen vor den Europawahlen im kommenden Jahr abgeschlossen werden. Derweil ist eine Entwicklung bei der Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen nicht zu erkennen. In diesem Monat tritt die DSGVO in Kraft, die von uns allen eine Überprüfung und Anpassung der Prozesse verlangt.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen
in der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im
Deutschen Anwaltverein,

vor wenigen Tagen wurde dem BMJV die Evaluation des ESUG durch Professor Sack, Professor Jacoby und Professor Madaus übergeben, wo sie nun geprüft wird. Es ist davon auszugehen, dass voraussichtlich nach der Sommerpause die Diskussion aufgenommen wird. In Brüssel sollen die Regelungen um den präventiven Restrukturierungsrahmen vor den Europawahlen im kommenden Jahr abgeschlossen werden. Derweil ist eine Entwicklung bei der Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen nicht zu erkennen. In diesem Monat tritt die DSGVO in Kraft, die von uns allen eine Überprüfung und Anpassung der Prozesse verlangt.

Wir haben diese – und andere interessante – Themen in unserem Veranstaltungsangebot aufgenommen, auf welches wir nachfolgend hinweisen.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Rechtsanwalt Jörn Weitzmann
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung
im Deutschen Anwaltverein

Berlin, den 22.05.2018

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