Wir verwenden Cookies, um die einwandfreie Funktion unserer Website zu gewährleisten und unseren Datenverkehr zu analysieren.
Alternativ können Sie dies auch verweigern.
auch wenn im letzten Jahr mit dem SanInsFoG die Insolvenzordnung geändert und das StaRUG normiert wurde, bedeutet das nicht, dass gesetzgeberisch Ruhe einkehrt.
Die europäische Kommission nimmt für sich Kompetenzen im Bereich des Insolvenzrechts in Anspruch und hat ein Konsultationsverfahren zur "stärkeren Angleichung der nationalen Insolvenzvorschriften" eröffnet. Interessenträger haben bis zum 26. März 2021 Gelegenheit, sich daran zu beteiligen (zur Konsultation).
In Deutschland kämpfen Unternehmen ums Überleben, hoffen auf ordnungspolitisch klare Rahmenentscheidungen und eine in jeder Hinsicht gesunde Zukunft.
Der Deutsche Insolvenzrechtstag, zu dem man sich noch anmelden kann, nimmt die maßgeblichen makro- als auch mikroökonomischen Themen ins Visier.
Es sind bewegte Zeiten, bei der ein Beitrag bringen kann, dass wir besser aus der Krise kommen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein erfolgreich und gesund zu gestaltendes Umfeld und verbleibe
mit freundlichen kollegialen Grüßen,
Rechtsanwalt Jörn Weitzmann
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung
im Deutschen Anwaltverein
Berlin, den 10. März 2021
Folgen Sie der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung auf Twitter: @argeinso
Die nächsten Veranstaltungen
Unsere weiteren Veranstaltungen in 2021 mehr...
18. Deutscher Insolvenzrechtstag
Online-Tagung am 18./19. und 23. März 2021 mehr...
Europa
Konsultation der Kommission bis 26.3.2021 mehr...
Gerichtsvollzieherschutzgesetz
RegE: Änderungen in §§ 36, 98 InsO mehr...
Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht
Regierungsentwurf verabschiedet mehr...
Kostenrechtsänderungsgesetz
Änderungen in RVG und JVEG mehr...
COVInsAG
Weitere Verlängerung bis 30. April 2021 mehr...
SanInsFoG, Restschuldbefreiung
Verkündung im Bundesgesetzblatt mehr...
Rundbrief vom
Wir verwenden Cookies, um die einwandfreie Funktion unserer Website zu gewährleisten und unseren Datenverkehr zu analysieren.
Alternativ können Sie dies auch verweigern.