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das geflügelte Sprichwort, "Es gibt nichts Gutes, außer man tut es", von Erich Kästner trifft in besonderer Weise auf unsere Tätigkeit als Insolvenzverwalter und Sanierungsberater zu.
In unserem Beruf sind wir – bei Anlegung entsprechender berufsethischer Kriterien – ständig damit befasst, dem unglücklich Gescheiterten zu helfen, sanierungsfähige Kerne herauszubilden und auf gesunde Beine zu stellen, gescheiterte Geschäftsmodelle aus dem Markt zu nehmen und/oder die Haftungsverwirklichung auch gegenüber fallierten Geschäftsleitern und anderen durchzusetzen.
Diese Tätigkeit dient der volkswirtschaftlichen Hygiene und bewirkt, dass ordnungsgemäß handelnde Unternehmen und Verbraucher vor Verlusten aus dem Geschäftsverkehr mit Unternehmen, welche ihre Insolvenzantragspflichten nicht ordnungsgemäß beachten, geschützt werden. Diese volkswirtschaftlichen Gewinne dürfen nicht zu gering geschätzt werden.
Das Sprichwort, "Es gibt nichts Gutes, außer man tut es", gilt auch für die eigene Tätigkeit. Sie betrifft sowohl die eigene Verpflichtung zur Fortbildung als auch die Verpflichtung, sich bei Organisationen, deren Mitglied man ist, im Wege der "Eigenverwaltung" zumindest insoweit einzubringen, als dass man bei den entsprechenden Mitgliederversammlungen abstimmt.
Für beides gibt der kommende Deutsche Insolvenzrechtstag Gelegenheit. Ich hoffe, dass Sie von dem zur Verfügung stehenden spannenden Fortbildungsangebot ausreichend Gebrauch machen und wir uns auf dem kommenden Deutschen Insolvenzrechtstag begrüßen können.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen,
Rechtsanwalt Jörn Weitzmann
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung
im Deutschen Anwaltverein
Berlin, den 22. Februar 2022
Folgen Sie der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung auf Twitter: @argeinso
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19. Deutscher Insolvenzrechtstag
30.3.-1.4. in Berlin und 6.4. online mehr...
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