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wichtig ist, dass man mit einem ganzheitlichen Blick an gesetzgeberische Modifikationen herangeht, für eine richtige Verhaltenssteuerung, Incentivierung sorgt.
Recht bedeutet Verlässlichkeit. Die Marktteilnehmer müssen sich darauf verlassen können, dass drohend zahlungsunfähige und oder überschuldete Unternehmen nicht nur rechtzeitig in den Turnaround geschickt werden, und soweit dieses nicht erfolgreich ist, den Markt verlassen, sondern auch, dass die Handlungen der Beteiligten in der Krise einer transparenten Überprüfung unterliegen. Nur dadurch kann verhindert werden, dass Informationsasymmetrien von den Informationsinsidern zulasten der Informationsoutsider „ausgecasht“ werden.
Wenn Transparenz und Haftung hergestellt sind, erfolgt auch ein rechtzeitiger Turnaround oder Marktaustritt, weil eigennütziges Verhalten keinen Vorteil verspricht.
Der Insolvenzverwalter ist nach allgemeiner Ansicht als „Partei kraft Amtes“ für alle Beteiligten tätig. Deutschland verfügt über ein leistungsfähiges Insolvenzrecht, welches nach einer aktuellen Weltbankstudie innerhalb Europas (nach Finnland, welches ebenfalls kein Berufsrecht hat) an zweiter Stelle steht. Im Insolvenzverfahren werden viele Problemlagen rechtlich und wirtschaftlich durch den Insolvenzverwalter, regelmäßig als Rechtsanwalt ausgebildet und zusätzlich qualifiziert, beordnet. Dies erfolgt auf effektive und effiziente Weise und häufig kostengünstiger, als wenn die Leistungen separat beauftragt würden.
Vor diesem Hintergrund brauchen wir keine neuen bürokratischen Strukturen, selbstständigen Kammern o. ä. Die von Professor Henssler jetzt im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft vorgestellte rechtswissenschaftliche Studie (Diskussionsentwurf) stellt dar, wie die Anforderungen, die aus den europarechtlichen Vorgaben kommen minimalinvasiv umgesetzt werden können.
Der Deutsche Insolvenzrechtstag bietet neben diesen Themen auch zu anderen praxisrelevanten Bereichen wieder ein umfassendes Diskussions- und Fachprogramm. Wir freuen uns, Sie dort begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen,
Rechtsanwalt Jörn Weitzmann
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung
im Deutschen Anwaltverein
Berlin, den 05. Februar 2020
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Rundbrief vom
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