Rundbrief

Rundbrief 1/2019

Die Arbeitsgemeinschaft, die starke Stimme für Insolvenzrecht und Sanierung, ist jetzt auch auf Twitter, @argeinso, zu hören.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen
in der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im
Deutschen Anwaltverein,

die Arbeitsgemeinschaft, die starke Stimme für Insolvenzrecht und Sanierung, ist jetzt auch auf Twitter, @argeinso, zu hören.

Vor 20 Jahren ist die InsO in Kraft getreten. Die einen bezeichnen sie als „Dauerbaustelle“, die anderen sind der Ansicht, dass die Ziele nachhaltige Gläubigerbefriedigung und Abschaffung der Vorrechte durch zahlreiche Änderungen vernachlässigt, wenn nicht gar ins Gegenteil verkehrt wurden. Da ist es an der Zeit, sich auf dem 16. Deutschen Insolvenzrechtstag einmal mit den unterschiedlichen Ursache- /Wirkungsketten und dem gebotenen Incentivierungsrahmen für ein effektives und effizientes Insolvenzrecht zu befassen.

Insoweit bietet das Fachprogramm über die Möglichkeiten des fachlichen Austausches hinaus auch zahlreiche weitergehende praktisch nutzbare „Arbeitshilfen“.

Mit der Umsetzung der Erkenntnisse aus der ESUG- Evaluation und der EU-Richtlinie zum präventiven Restrukturierungsrahmen stehen zahlreiche „Weichenstellungsentscheidungen“ an, die die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft, das Vertrauen in die Vertragspartner und die Effektivität und Effizienz der sozialen Marktwirtschaft langfristig und nachhaltig beeinflussen werden. Anlass genug, an der spannenden Veranstaltung teilzunehmen.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Rechtsanwalt Jörn Weitzmann
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung
im Deutschen Anwaltverein

Berlin, den 14.02.2019

 

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