Brüssel/Berlin. Die Europäische Union plant die Einführung eines präventiven Restrukturierungsrahmens für Unternehmen in finanzi- eller Schieflage (EU-Richtlinienvorschlag COM/2016/0723 final – 2016/0359 COD). Damit erhalten diese die Möglichkeit zu vorinsolvenzlichen Sanierungen. Das kann allerdings nur eine Ergänzung zu einem effektiven und effizienten Insolvenzverfahren sein, betont die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV). Neue Beteiligte mit eigener Agenda und einem an den Interessen des Einzelfalls orientierten Verhalten machen für die außergerichtliche Sanierung „ergän- zende Verhaltensregeln“ notwendig.
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