Wir verwenden Cookies, um die einwandfreie Funktion unserer Website zu gewährleisten und unseren Datenverkehr zu analysieren.
Alternativ können Sie dies auch verweigern.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) zeichnet Rechtsanwalt Horst Piepenburg mit dem Ehrenzeichen der Deutschen Anwaltschaft aus. Die Verleihung fand am 14. März 2024 im Rahmen des Deutschen Insolvenzrechtstages in Berlin statt.
Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) zeichnet Rechtsanwalt Horst Piepenburg mit dem Ehrenzeichen der Deutschen Anwaltschaft aus. Die Verleihung fand am 14. März 2024 im Rahmen des Deutschen Insolvenzrechtstages in Berlin statt.
Rechtsanwalt Horst Piepenburg aus Düsseldorf ist Begründer der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung des DAV. „Sie haben äußerst erfolgreich die Arbeitsgemeinschaft etabliert und ihr den Zusatz ‚Sanierung‘ beigefügt“, lobte DAV-Präsidentin Edith Kindermann. „Sie haben damit früh die Zeichen gegeben, dass Insolvenzverwalterinnen und -verwalter nicht alleine für den ‚Konkurs‘ zuständig und damit ‚Abwickler‘ sind, sondern Unternehmen erfolgreich sanieren können.“ Er habe sich damit um die Anwaltschaft verdient gemacht.
Horst Piepenburg (70) kann auf mehr als 40 Jahre Erfahrung als Insolvenzverwalter und Restrukturierer zurückblicken. Nach Joachim Kilger und Jobst Wellensiek ist er der dritte mit dem Ehrenzeichen ausgezeichnete Verwalter. Er hat nicht nur die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung des DAV mitgegründet, sondern war 14 Jahre lang auch deren Vorsitzender und ist heute Ehrenmitglied. 26 Jahre lang, von 1996 bis 2022, hat Piepenburg im Gesetzgebungsausschuss Insolvenzrecht mitgewirkt, der für die Beteiligung des DAV an Gesetzgebungsprozessen in diesem Bereich zuständig ist. Das Engagement Piepenburgs geht jedoch über seinen Fachbereich hinaus: Ab 2009 war er vier Jahre lang Mitglied des DAV-Vorstandes. Zudem war er Mitglied im Aufsichtsrat der Deutschen Anwaltakademie.
Das Ehrenzeichen der Deutschen Anwaltschaft wurde Horst Piepenburg am 14. März 2024 im Rahmen des Deutschen Insolvenztags verliehen – ein überaus passender Anlass, wie Kindermann betonte, denn: „Dass wir hier auf einem so erfolgreichen Branchentreff des Insolvenzrechts sind, haben wir auch ganz wesentlich Ihnen zu verdanken!“ Piepenburg hatte 2004 den 1. Deutschen Insolvenzrechtstag eröffnet.
Das Ehrenzeichen der Deutschen Anwaltschaft wird seit 1980 durch den DAV an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verliehen, die sich in besonderem Maße um den Berufsstand verdient gemacht haben. Neben einer Urkunde erhalten die Preisträger:innen eine bronzene Kleinskulptur namens „Netsuke“ (japanisch für „Handschmeichler“) des 2008 verstorbenen Bildhauers Karl J. Dierkes.
(Quelle: DAV/Andreas Burkhardt, Berlin)
Pressemitteilung vom
Wir verwenden Cookies, um die einwandfreie Funktion unserer Website zu gewährleisten und unseren Datenverkehr zu analysieren.
Alternativ können Sie dies auch verweigern.