Pressemitteilung

PM 11/24 Pressemeldung des Deutschen Anwaltverein: Ehrenzeichen der Anwalt­schaft für Horst Piepenburg

DAV überreichte Auszeichnung beim Deutschen Insolvenz­rechtstag in Berlin

Der Deutsche Anwalt­verein (DAV) zeichnet Rechts­anwalt Horst Piepenburg mit dem Ehrenzeichen der Deutschen Anwalt­schaft aus. Die Verleihung fand am 14. März 2024 im Rahmen des Deutschen Insolvenz­rechtstages in Berlin statt.

Berlin (DAV). Der Deutsche Anwalt­verein (DAV) zeichnet Rechts­anwalt Horst Piepenburg mit dem Ehrenzeichen der Deutschen Anwalt­schaft aus. Die Verleihung fand am 14. März 2024 im Rahmen des Deutschen Insolvenz­rechtstages in Berlin statt.

Rechts­anwalt Horst Piepenburg aus Düsseldorf ist Begründer der Arbeits­ge­mein­schaft Insolvenzrecht und Sanierung des DAV. „Sie haben äußerst erfolgreich die Arbeits­ge­mein­schaft etabliert und ihr den Zusatz ‚Sanierung‘ beigefügt“, lobte DAV-Präsidentin Edith Kindermann. „Sie haben damit früh die Zeichen gegeben, dass Insolvenz­ver­wal­te­rinnen und -verwalter nicht alleine für den ‚Konkurs‘ zuständig und damit ‚Abwickler‘ sind, sondern Unternehmen erfolgreich sanieren können.“ Er habe sich damit um die Anwalt­schaft verdient gemacht.

Horst Piepenburg (70) kann auf mehr als 40 Jahre Erfahrung als Insolvenz­ver­walter und Restruk­tu­rierer zurück­blicken. Nach Joachim Kilger und Jobst Wellensiek ist er der dritte mit dem Ehrenzeichen ausgezeichnete Verwalter. Er hat nicht nur die Arbeits­ge­mein­schaft Insolvenzrecht und Sanierung des DAV mitgegründet, sondern war 14 Jahre lang auch deren Vorsit­zender und ist heute Ehrenmitglied. 26 Jahre lang, von 1996 bis 2022, hat Piepenburg im Gesetz­ge­bungs­aus­schuss Insolvenzrecht mitgewirkt, der für die Beteiligung des DAV an Gesetz­ge­bungs­pro­zessen in diesem Bereich zuständig ist. Das Engagement Piepenburgs geht jedoch über seinen Fachbereich hinaus: Ab 2009 war er vier Jahre lang Mitglied des DAV-Vorstandes. Zudem war er Mitglied im Aufsichtsrat der Deutschen Anwalt­akademie.

Das Ehrenzeichen der Deutschen Anwalt­schaft wurde Horst Piepenburg am 14. März 2024 im Rahmen des Deutschen Insolvenztags verliehen – ein überaus passender Anlass, wie Kindermann betonte, denn: „Dass wir hier auf einem so erfolg­reichen Branchentreff des Insolvenz­rechts sind, haben wir auch ganz wesentlich Ihnen zu verdanken!“ Piepenburg hatte 2004 den 1. Deutschen Insolvenz­rechtstag eröffnet.

Das Ehrenzeichen der Deutschen Anwalt­schaft wird seit 1980 durch den DAV an Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­anwälte verliehen, die sich in besonderem Maße um den Berufsstand verdient gemacht haben. Neben einer Urkunde erhalten die Preisträger:innen eine bronzene Kleinskulptur namens „Netsuke“ (japanisch für „Handschmeichler“) des 2008 verstorbenen Bildhauers Karl J. Dierkes.

(Quelle: DAV/Andreas Burkhardt, Berlin)

 

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