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Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV)hat am Wochenende ihren Geschäftsführenden Ausschuss (GfA) gewählt. Alle Mitglieder wurden in ihren Ämtern bestätigt.
Damit setzt sich auch der aktuelle achtköpfige GfA wieder aus folgenden acht Insolvenzrechtlerinnen und Insolvenzrechtlern zusammen:
Traditionsgemäß fand die Wahl des GfA im Anschluss an den Deutschen Insolvenzrechtstag (DIT) in Berlin statt, den die Arbeitsgemeinschaft veranstaltet. Der diesjährige DIT stellte unter anderem anstehende wirtschaftliche, auch krisenhafte Entwicklungen in den Fokus. Mit Blick auf eine potentielle Krise betont der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Rechtsanwalt Jörn Weitzmann: „Wichtig für die verantwortlichen Unternehmenslenker ist es gerade jetzt, mit offenen Augen voranzugehen und rechtzeitig fachkundigen Rat einzuholen. Gerät das Unternehmen in eine Schieflage und tritt nicht rechtzeitig in den Turnaround ein, wird viel Vertrauen verbrannt und Zeit verschwendet. Gleichzeitig steigen die Haftungsgefahren.“
Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist ein Zusammenschluss von rund 1.500 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, deren berufliches Interesse sich besonders auf das Insolvenzrecht und die Sanierung von Unternehmen richtet. Die Arbeitsgemeinschaft ist seit November 1999 als Arbeitsgemeinschaft im DAV organisiert. Sie ist bundesweit die größte deutsche Vereinigung von Insolvenzrechts- und Sanierungsexperten. Der Deutsche Insolvenzrechtstag,den die Arbeitsgemeinschaft 2004 ins Leben gerufen hat, ist die größte insolvenzrechtliche Veranstaltung in Europa. Darüber hinaus veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft seit 2012 einmal jährlich den Europäischen Insolvenzrechtstag / European Insolvency & Restructuring Congress (EIRC) in Brüssel.
Ansprechpartner für die Medien
Guttmann Law Communications Dr. Constanze Baumgart
+49 (221)-35 96 405
cb@guttmann.legal
Deutscher Anwaltverein
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+49 (30) 72 61 52-135
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Pressemitteilung vom
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