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Wie sich die Zahl der gestellten Insolvenzanträge entwickelt, gibt auch Aufschluss darüber, wie es um eine Volkswirtschaft steht. Prognosen rechnen in Deutschland im Verlauf des Jahres 2023 mit steigenden Geschäftsbeeinträchtigungen durch Zahlungsunfähigkeit. Der Deutsche Insolvenzrechtstag (DIT) bietet Branchenexperten ein fachliches Podium, um den Trend näher zu beleuchten und Chancen für die Wirtschaft sowie Lösungsansätze in der Praxis zu diskutieren. Vom 22. bis 24. März 2023 veranstaltet die ARGE Insolvenzrecht & Sanierung den 20. DIT in Berlin.
Berlin, 17.03.2023 – Als Indikator der Insolvenzentwicklung vermittelt die Anzahl der Anträge für Regelinsolvenzverfahren in Deutschland eine Prognose für die zu erwartende Konjunktur. Waren die Zahlen in den Jahren 2020 bis 2021 noch durch Hilfszahlungen wegen der Coronapandemie und die Hochwasserregelungen geprägt, zeichnet sich rückblickend für das vergangene Jahr 2022 eine klare Richtung ab: Insgesamt verzeichnet das Statistische Bundesamt für das Jahr 2022 14.590 Anträge für Unternehmensinsolvenzen. Damit handelt es sich um einen Anstieg von 4,3 Prozent zum Vergleichszeitraum 2021. Die steigenden Insolvenzzahlen als Konjunkturmesser in Deutschland machen deutlich, wie entscheidend das Insolvenz- und Sanierungsrecht und seine Anwendung für die wirtschaftliche Entwicklung sind. Als europaweit größte Veranstaltung in Sanierung und Restrukturierung bietet der Deutsche Insolvenzrechtstag Experten aus Wissenschaft, Rechtsprechung und Praxis ein fachliches Podium für den Austausch praktischer Erfahrungen wie auch rechtspolitischer Überlegungen.
Die Co-Vorsitzende der ARGE Insolvenzrecht & Sanierung Dr. Anne Deike Riewe betont: „Gerade in Zeiten, die von vielen als unsicher wahrgenommen werden, ist es wichtig, den Menschen und Unternehmen eine klare Richtung aufzuzeigen. Hinter den Zahlen der eingereichten Insolvenzanträge stehen persönliche Schicksale und Existenzen, die uns weder als Insolvenz- und Restrukturierungspraktikern noch als Gesellschaft gleichgültig sind. Zu einem ehrlichen Umgang gehört die Feststellung, dass nicht jedes Geschäftsmodell eine Zukunft hat und nicht jeder Arbeitsplatz in einem Insolvenzverfahren erhalten werden kann. Entscheidend ist, dass dort, wo ein gesunder Kern vorhanden ist, auch rechtliche und wirtschaftliche Möglichkeiten gegeben werden, eine Sanierung umzusetzen.“
Dr. Rainer Eckert, Co-Vorsitzender der ARGE Insolvenzrecht & Sanierung, unterstreicht die Relevanz des Deutschen Insolvenzrechtstags für die Insolvenzpraxis: „Wenn es um die Frage geht, wie sich das Insolvenz- und Sanierungsrecht künftig weiterentwickeln kann und welche Chancen wir Unternehmen anbieten können, bietet der Deutsche Insolvenzrechtstag eine europaweit einzigartige Gelegenheit, um sich mit anderen Fachleuten auszutauschen. Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen wie Energiekrise, Krieg und Subventionspolitik ist es wichtiger denn je, neue Perspektiven einzunehmen, um nach Lösungen zu suchen und die Zukunft unserer Wirtschaft zu gestalten.“
Das Programm des Deutschen Insolvenzrechtstages umfasst eine Vielzahl abwechslungsreicher Fachvorträge und Diskussionen. Im Fokus steht die Frage, wie in Zeiten von Wirtschaftskrisen und Insolvenzen eine nachhaltige Sanierungskultur etabliert werden kann. Auch die aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung im Insolvenz- und Gesellschaftsrecht stehen auf der Agenda. Podiumsdiskussionen sind der Zukunft der Automobilindustrie und finanziellen Herausforderungen für Fußball-Bundesligavereine gewidmet. In Workshops werden verschiedene Themen der Unternehmensfinanzierung und der Liquiditätsunterstützung für Sanierungsverfahren behandelt.
Interessierte können das vollständige Programm sowie weitere Informationen und das Anmeldeformular auf unserer Webseite einsehen.
Journalisten und Pressevertreter haben die Möglichkeit, kostenlos am Fachprogramm des DIT teilzunehmen. Wir bitten um eine vorherige Anmeldung.
Der 21. Deutsche Insolvenzrechtstag ist bereits für den Zeitraum vom 13. bis 15. März 2024 in Berlin geplant.
Über die Arbeitsgemeinschaft
Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht & Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist ein Zusammenschluss von über 1.400 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, deren berufliches Interesse sich besonders auf das Insolvenzrecht und die Sanierung von Unternehmen richtet. Die Arbeitsgemeinschaft ist seit November 1999 als Arbeitsgemeinschaft im DAV organisiert. Sie ist bundesweit die größte deutsche Vereinigung von Insolvenzrechts- und Sanierungsexperten. Der Deutsche Insolvenzrechtstag, den die Arbeitsgemeinschaft 2004 ins Leben gerufen hat, ist die größte insolvenzrechtliche Veranstaltung in Europa. Darüber hinaus veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft seit 2012 einmal jährlich den Europäischen Insolvenzrechtstag / European Insolvency & Restructuring Congress (EIRC) in Brüssel.
Consilium
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Deutscher Anwaltverein
Pressestelle
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Pressemitteilung vom
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