Pressemitteilung

Nr. 04/22: Die ARGE-Awards 2023 – beim 20. Deutschen Insolvenzrechtstag kürt die ARGE Insolvenzrecht & Sanierung erstmalig sechs Preisträger:innen

Am Begrüßungsabend des 20. Deutschen Insolvenzrechtstages (DIT) am 22. März 2023 wird die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht & Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) zum ersten Mal die ARGE-Awards verleihen. Anlässlich des 20. Jubiläums der Veranstaltung werden in sechs verschiedenen Kategorien Jurist:innen für ihre herausragenden Tätigkeiten im Bereich des Insolvenzrechts und der Sanierung ausgezeichnet.

Berlin, 07.09.2022 – Vom „Rising Star“ über „die Verwalterin des Jahres“ bis zum Preis für die „kreativste Sanierung“ – beim Deutschen Insolvenzrechtstag (DIT), der am 22. März 2023 mit einer festlichen Abendveranstaltung beginnt, wird nicht nur sein 20-jähriges Bestehen gefeiert: Erstmalig werden Preisträger:innen in sechs unterschiedlichen Award-Kategorien für ihre herausragenden Erfolge sowie ihr außerordentliches Engagement in ihrer insolvenzrechtlichen sowie sanierungsspezifischen Praxis honoriert. Der Begrüßungsabend und die Preisverleihung werden von der Journalistin Judith Rakers moderiert.

Dr. Rainer Eckert, Co-Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses (GfA) der ARGE Insolvenzrecht & Sanierung, blickt der Preisverleihung anlässlich des runden Jubiläums des DIT mit Vorfreude entgegen: „Diese Auszeichnungen werden die wertvollste Anerkennung unserer Branche sein. Sie spiegeln allein die Wertschätzung von mehr als 1400 Kolleginnen und Kollegen und verfolgen keine kommerziellen Zwecke.“

Auch Dr. Anne Deike Riewe, Co-Vorsitzende des GfA der ARGE Insolvenzrecht & Sanierung, ist auf die Preisträger:innen der ARGE-Awards gespannt: „Mit den Preisen in sechs Kategorien werden nicht nur herausragende Leistungen in der klassischen Beratungs- und Verwaltungspraxis gewürdigt. Vielmehr finden auch innovative und zukunftsgerichtete Entwicklungen angemessene Berücksichtigung.“

 

Die sechs Kategorien der ARGE-Awards:

Mit dem Preis „Verwalter/in des Jahres“ werden die für eine erfolgreiche Insolvenzverwaltung oder Sachwaltung unerlässlichen Eigenschaften – etwa Durchsetzungsstärke, die Führung in der Krise oder Sanierungs- und auch Kommunikationskompetenz – besonders gewürdigt.

Als „Anwältin oder Anwalt des Jahres“ wird ausgezeichnet, wer außerordentliche Erfolge bei der Beratung oder Vertretung von Gläubigern, Schuldnern oder Investoren in gerichtlichen oder außergerichtlichen Sanierungssituationen erzielt hat.

Die Honorierung „Eigenverwalter/in des Jahres“ erkennt die ausgezeichnete Begleitung von Eigenverwaltungsverfahren als Generalhandlungsbevollmächtigte oder Geschäftsleiter an.

Die Kategorie „Anwältin oder Anwalt des Jahres – natürliche Personen“ zeichnet die besonderen Erfolge sowie das herausragende Engagement von Verwalter:innen oder Berater:innen bei der Bearbeitung von Insolvenzverfahren natürlicher Personen aus.

Neben dem „Rising Star“, welcher eine besondere Entwicklung zu bedeutenden Mandanten oder Verwaltungen vollzogen hat und noch nicht länger als fünf Jahre am Markt tätig ist, soll schließlich auch der Preis für die „Kreativste Sanierung“ verliehen werden: Diesen soll erhalten, wem es gelungen ist, neue rechtliche oder tatsächliche Ansätze für eine gerichtliche oder außergerichtliche Sanierung zu finden.

 

Nominierungen und Wahl der Preisträger:innen:

Bis zum 15. November 2022 können die Mitglieder der ARGE Insolvenzrecht & Sanierung bundesweit ihre Kolleg:innen innerhalb der Arbeitsgemeinschaft, deren Leistungen sie für besonders auszeichnungswürdig halten, für eine Preiskategorie nominieren. Dabei sind vorzugsweise Anwältinnen oder Anwälte aus fremden Kanzleien zu benennen.

Im Zeitraum vom 1. Dezember 2022 bis zum 31. Januar 2023 werden sodann jeweils fünf Nominierte pro Kategorie zur Wahl gestellt. Die Nominierung und die anschließende Wahl der Preisträger erfolgt durch die Mitglieder der ARGE Insolvenzrecht & Sanierung über die Website: arge-insolvenzrecht.de/de/ueber-uns/awards-2023.

Die Mitglieder des GfA werden sich sowohl bei der Nominierung als auch bei der anschließenden Wahl der Preisträger:innen enthalten.

 

Weitere Preisverleihung beim DIT: Der Wissenschaftspreis

Bislang wurde beim Deutschen Insolvenzrechtstag seit 2017 traditionell der Wissenschaftspreis verliehen. Auch im kommenden Jahr zeichnet die Arbeitsgemeinschaft junge Doktorand:innen aus, deren akademisch herausragende Arbeiten einen besonderen insolvenzrechtlichen Praxisbezug haben. Die Auszeichnung bezieht die betreuenden Lehrstühle oder Institutionen mit ein, da von diesen oft die entscheidenden Anregungen ausgehen, sie die Voraussetzungen für eine wissenschaftliche Umsetzung schaffen und die jungen Wissenschaftler:innen begleiten. Bewerbungsschluss ist der 30. Oktober 2022, weitere Informationen zum Wissenschaftspreis finden sich auf der Website unter: https://arge-insolvenzrecht.de/de/ueber-uns/wissenschaftspreis-130.

 

Über die Arbeitsgemeinschaft:

Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht & Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist ein Zusammenschluss von über 1.400 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, deren berufliches Interesse sich besonders auf das Insolvenzrecht und die Sanierung von Unternehmen richtet. Die Arbeitsgemeinschaft ist seit November 1999 als Arbeitsgemeinschaft im DAV organisiert. Sie ist bundesweit die größte deutsche Vereinigung von Insolvenzrechts- und Sanierungsexperten. Der Deutsche Insolvenzrechtstag, den die Arbeitsgemeinschaft 2004 ins Leben gerufen hat, ist die größte insolvenzrechtliche Veranstaltung in Europa. Darüber hinaus veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft seit 2012 einmal jährlich den Europäischen Insolvenzrechtstag / European Insolvency & Restructuring Congress (EIRC) in Brüssel.

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