Pressemitteilung

Nr. 04/19: Insolvenzrechtsexperten fordern zügige Umsetzung der EU-Entscheidung zur Restschuldbefreiung bei Privatinsolvenzen

16. Deutscher Insolvenzrechtstag

Viele Betroffene warten mit Insolvenzantrag bis zur Neuregelung

Berlin (DAV/AG InsoR) Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) fordert eine rasche Umsetzung der jüngsten EU-Entscheidung, die Laufzeit von Privatinsolvenzen auf drei Jahre zu verkürzen. Auf dem 16. Deutschen Insolvenzrechtstag betonte sie heute die Notwendigkeit, die deutschen Restschuldbefreiungsregeln nun zügig den europäischen Vorgaben anzupassen

Aktuell sieht die deutsche Regelung bei Privatinsolvenzen noch eine reguläre Laufzeit von fünf oder sechs Jahren vor. „Die Arbeitsgemeinschaft plädiert bereits seit Langem für die Verkürzung der Laufzeit. Mit der europäischen Entscheidung ist nun auch in Deutschland die Grundlage dafür geschaffen“, erläutert Kai Henning, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Sprecher der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz in der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Entscheidend ist jetzt, dass die EU-Vorgaben rasch umgesetzt werden.“

Die entsprechende gesetzliche Regelung des Europäischen Parlaments wird voraussichtlich im Juni 2019 vorliegen. Anschließend haben die EU-Mitgliedstaaten maximal drei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen. „Das wäre jedoch eindeutig zu lange“, betont Henning. Er ist davon überzeugt, dass aktuell viele Schuldner mit einem Insolvenzantrag warten, bis die neue Regelung in Kraft tritt. Die Folge: Leere Stühle bei Insolvenzverwaltern, Gerichten und Schuldnerberatungen. „Gerade die Schuldnerberater gemeinnütziger Stellen fürchten um die Bewilligung ihrer Gelder. Entsteht jetzt ein Leerlauf, sind diese gefährdet“, soRechtsanwalt Henningweiter. Nach einer langen Wartephase sei bei Inkrafttreten der Neuregelung außerdem ein enormer Rückstau bei eben diesen Beratern, den Insolvenzverwaltern und Gerichten zu befürchten, der ebenfalls zulasten der Betroffenen gehe.

Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist ein Zusammenschluss von rund 1.500 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, deren berufliches Interesse sich besonders auf das Insolvenzrecht und die Sanierung von Unternehmen richtet. Die Arbeitsgemeinschaft ist seit November 1999 als Arbeitsgemeinschaft im

DAV organisiert. Sie ist bundesweit die größte deutsche Vereinigung von Insolvenzrechts- und Sanierungsexperten. Der Deutsche Insolvenzrechtstag,den die Arbeitsgemeinschaft 2004 ins Leben gerufen hat, ist die größte insolvenzrechtliche Veranstaltung in Europa. Darüber hinaus veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft seit 2012 einmal jährlich den Europäischen Insolvenzrechtstag / European Insolvency & Restructuring Congress (EIRC) in Brüssel.

Ansprechpartner für die Medien

Guttmann Law Communications Dr. Constanze Baumgart
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Deutscher Anwaltverein
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